Wissenschaftliche/r MitarbeiterIn an Institut für musikpädagogische Forschung Hannover gesucht
Am Institut für musikpädagogische Forschung der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover ist zum 01.02.2017 eine befristete Stelle als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (50%; E 13 TV-L) zu besetzen. Es handelt sich um eine Qualifizierungsstelle zur Promotion. Die Tätigkeit erfolgt in der Arbeitsgruppe von Prof. Lehmann-Wermser. Vom Inhaber bzw. der Inhaberin der Stelle wird eine Mitarbeit an den Publikationen und Angelegenheiten des Instituts sowie in der akademischen Selbstverwaltung erwartet. Die Lehrverpflichtung beträgt 2 Semesterwochenstunden.
Gesucht werden BewerberInnen mit einem mit gutem Erfolg abgeschlossenen künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulstudium in Musik, möglichst einem abgelegten 2. Staatsexamen oder vergleichbarer Schulerfahrung. Das Interesse an praxisnahen Fragestellungen und empirischen Methoden wird vorausgesetzt. Geboten wird die Mitarbeit in einem engagierten Team mit Erfahrung in empirischen Methoden und der Projektarbeit. Das Institut ist breit aufgestellt und kann überdurchschnittlich viele Anregungen liefern. Die Hochschule für Musik, Theater und Medien bietet eine Vielzahl an künstlerischen und wissenschaftlichen Studiengängen an und verfügt über eine hervorragende Infrastruktur für wissenschaftliches Arbeiten.
BewerberInnen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen. Bewerbungen werden mit aussagekräftigem Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen und Publikationsliste bis zum 24.11.2016 ausschließlich auf dem Postweg an die Präsidentin der Hochschule für Musik Theater und Medien Hannover, Personalabteilung, z.Hd. Frau Steinmann, Emmichplatz 1, 30175 Hannover erbeten. Elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden, außerdem
reichen Sie Ihre Unterlagen bitte nur als unbeglaubigte Kopien (keine Originale!) ein und verwenden Sie keine Mappen o.ä., da eine Rücksendung grundsätzlich nicht erfolgt. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.