Webtalks zum Thema „Inklusion in Kulturarbeit und Kulturpolitik“
2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. In diesem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung wird explizit auch auf den Kulturbereich Bezug genommen: Der Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention betont das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Menschen mit Behinderungen sollen nicht nur als passive Konsument*innen von Kunst und Kultur betrachtet werden, sondern auch als aktive Gestalter*innen im kulturellen Geschehen vertreten sein. Konkret geht es um „geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft“. Doch wie gestaltet sich Teilhabe bzw. Teilgabe in der Realität? Welche Barrieren und Ausgrenzungsmechanismen existieren und wie können wir sie überwinden, um echte Chancengleichheit zu gewährleisten? Die neue Webtalk-Reihe „Inklusion in Kulturarbeit und Kulturpolitik – Eine Bestandsaufnahme“ der Kulturpolitischen Gesellschaft (16.-30.04.2024) lädt dazu ein, gemeinsam über die Herausforderungen, aber auch über die Chancen einer inklusiven Kulturpolitik nachzudenken und konkrete Schritte hin zu einer wirklichen Kultur für alle und mit allen zu diskutieren. Die nächsten Webtalks finden am 23. und 30.04. von 16:30-18 Uhr statt.