VUT fordert Hilfsfonds in Höhe von fast vier Millionen und Härtefallregelung
Die Absage von zum Teil jahrelang geplanten Veranstaltungen und Tourneen betrifft die gesamte musikwirtschaftliche Wertschöpfungskette und alle Gewerke: Von ausbleibenden Gagen für Künstler*innen und ihr Live-Team (Booker*innen, Tourmanager*innen, Techniker*innen) und fehlenden Einnahmen aus Tonträger- und Merchandise-Verkäufen bei Künstler*innen, Labels und Vertrieben über fehlende GEMA-/GVL-Einnahmen für Künstler*innen und Musikverlage bis hin zu nicht bezifferbaren negativen Auswirkungen für die Karrieren durch fehlenden Sichtbarkeit. Um die Musikwirtschaft zu unterstützen, fordert der VUT einen Dreiklang aus möglichst unbürokratischen und schnellwirkenden Maßnahmen:
- Einen Hilfsfond in Höhe von 3,9 Milliarden Euro für alle Gewerke der Musikwirtschaft: Laut einer 2015 durchgeführten Studie des Bundeswirtschaftsministeriums* übertrifft die Musikwirtschaft mit insgesamt 127.000 Selbständigen und Arbeitnehmer*innen die Erwerbstätigenzahlen jeder anderen Medienbranche. Die Bruttowertschöpfung lag dabei mit rund 3,9 Milliarden Euro sogar über der von Filmwirtschaft, Radioveranstaltern, Buch- oder Zeitschriftenverlagen. Innerhalb der sieben Teilbranchen der Musikwirtschaft wiederum haben die Musikveranstaltungen (27%) und Musikaufnahmen (22%) die höchste Bruttowertschöpfung, gefolgt von den Bereichen Musikinstrumente (19%), Kreative (15%), Musikunterricht (10%), Musikverlage (5%) und Verwertungsgesellschaften (2%).
- Eine Härtefallregelung für kleine Unternehmer*innen und Selbständige: Im VUT sind rund 1.200 Musikunternehmer*innen zusammengeschlossen, viele davon sind Einzelunternehmer*innen und kleine Unternehmen. Diese arbeiten meist mit einer Mischkalkulation, Gewinne werden oft sofort in neue Projekte investiert, erfolgreiche Künstler*innen oder Projekte finanzieren Newcomer. Ausfälle über Wochen oder Monate sind für diese Akteure existenzbedrohend. Um Insolvenzen zu verhindern, muss es für solche Notfälle einen unkomplizierten Auffangplan (z.B. Überbrückungskredite mit geringen Zinsen) geben.
- Der VUT bittet darüber hinaus die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL, ihre Jahresverteilungen vorzuziehen und ihren Mitgliedern und Berechtigten als Soforthilfe eine Vorauszahlung in Höhe der letztjährigen Abrechnungen auszuzahlen.
Zusätzliche Anregungen:
- Der VUT fordert Landesregierungen auf, klare und eindeutige Verhältnisse zu schaffen und die Verantwortung über Absagen nicht den Veranstaltenden überlassen. Wenn die Spielstätten und Festivals auf eigene Faust absagen, sind sie in der Haftung und müssen ggf. Gagen erstatten trotz Ausfall.
- Banken sollten kleinen und mittleren Unternehmen der Musikwirtschaft eine unkomplizierte Kreditvergabe mit geringen Zinsen ermöglichen.
- Konsument*innen sollten – wenn es für sie tragbar ist – ihre gekauften Tickets nicht zurückgeben und die Kosten zurückfordern, um Spielstätten, Veranstalter*innen und Künstler*innen nicht zusätzlich finanziell zu belasten.
16.03.2020