Thüringen legt Corona-Hilfen für Kultur neu auf

Der Freistaat Thüringen unterstützt ab sofort Kulturfestivals, unabhängig von ihrer Rechtsform sowie weiterhin gemeinnützige Träger im Bereich der Soziokultur und freien Theater, die wegen der Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind. Die Hilfen werden als Billigkeitsleistung und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die bisherige Richtlinie wurde um zwei wesentliche Punkte ergänzt: Zum einen werden neben gemeinnützigen Trägern im Bereich der Soziokultur und freien Theater alle Träger im Bereich der Kulturfestivals unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Einrichtung in Thüringen haben, von der ab jetzt geltenden Richtlinie erfasst. Somit können auch kommunale und kommerzielle Festivals mit bis zu 200.000 Euro unterstützt werden. Zum anderen wird die Billigkeitsleistung zunächst für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30. Juni 2021 gewährt. Damit können Antragsberechtigte, denen eine Beantragung für die letzten drei Monate nicht möglich war, rückwirkend Hilfen beantragen und so auch später erkennbar gewordene Defizite ausgleichen. Die Anträge auf Gewährung sind ab sofort bis zum 31. März 2021 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 sowie mit Antragstellung zum 15.06.2021 für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2021 unter Verwendung der vorgegebenen Formularebei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) schriftlich einzureichen, über deren Bewilligung die Thüringer Aufbaubank entscheidet. Weitere Hinweise zu den Anforderungen und das Antragsformular sind auf der Webseite der LAG Soziokultur unter www.soziokultur-thueringen.de zu finden. Die Antragsteller müssen nicht Mitglied bei der LAG Soziokultur sein.

11.03.2021