Tarifänderung: GEMA entlastet Kleinveranstalter!!!

Aus aktuellem Anlass weist das Rock.Büro SÜD kurz vor der Durchführung der nächsten Veranstalterfortbildung (www.veranstalterseminar.de) darauf hin, dass sich die Situation der Clubs und kleinen Livemusikveranstalter enorm verbessert hat, denn die GEMA kommt ihnen durch eine Tarifänderung ein großes Stück entgegen. Seit dem 1. Januar 2011 hat für alle Konzertveranstaltungen im U-Musikbereich der Tarif U-K Gültigkeit, d.h. die wesentlich günstigeren Konditionen, die sonst nur für die großen Veranstalter galten, werden jetzt auch bei den Kleinveranstaltern zur Berechnung herangezogen; allerdings gilt dieser Tarif nicht für Gastrobetriebe, die ihren Umsatz überwiegend mit Essen und Getränken erzielen und wo der Liveact nur Nebensache ist. Damit begibt sich die GEMA ins finanzielle Risiko für den Künstleraufbau im kleinen und mittleren Konzertbereich. Berechnungsgrundlage ist nunmehr in erster Linie das erzielte Eintrittsgeld einer Veranstaltung, gemäß U-K-Tarif berechnet die GEMA bei Konzerten bis 2.000 Besuchern zukünftig nur noch 5 % von der Bruttoeinnahme. Dieser Abgabesatz ist jedoch erst ab 2014 gültig. Zur Einführung wird 2011 nur ein Satz von 3,5 % berechnet und dann bis 2014 jährlich um 0,5 % angehoben. Fallen Werbe- oder Sponsoreneinnahmen an, werden diese mit einem Aufschlag von 0,35 % abgegolten. Der Satz von 3,5 % ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 gültig. Konzertveranstaltern, die dies bislang noch nicht so abgerechnet haben, rät das Rock.Büro SÜD, sich umgehend mit ihrer zuständigen GEMA-Bezirksdirektion in Verbindung zu setzen. Nach Wunsch der GEMA sollte eine monatliche Meldung der Konzertveranstaltungen erfolgen, nach Absprache soll auch eine Vierteljahresmeldung möglich sein, so der Bayerische Rockintendant Bernd Schweinar. Er resümmiert: „Endlich können auch die kleinen Clubs, die die Hauptlast für den Nachwuchsaufbau von Livekünstlern in Deutschland leisten, zu den gleich günstigen Konditionen abrechnen, wie bisher nur die Großveranstalter. Dadurch nimmt die GEMA eine große Last von den Schultern der Kleinveranstalter.“
Zusätzlich gewährt die GEMA auf den U-K-Tarif einen 20 prozentigen Gesamtvertragsnachlass für Mitglieder von Verbänden, die mit der Verwertungsgesellschaft einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Und es können weiterhin Kontingentverträge/Jahrespauschalverträge mit einer zusätzlichen Rabattstaffelung abgeschlossen werden.
Bei schlecht besuchten Konzerten gilt die übliche Mindestlizenzgebührenregelung; z.B. bis 150 Besucher 21,80 € Mindestgebühr (netto).

23.05.2011