Sondermaßnahme: RockCity Tournee Fonds im 2. Quartal 2020 als Soforthilfe   

RockCity e.V. informiert: Für alle, die trotz aktueller Lage auch im zweiten Quartal 2020 (1. April – 30. Juni) auf Tour sind, gilt ab April eine Sonderregelung: Anträge auf Teilerstattung der Kosten für über RockCity angemieteten Busse sowie Kosten für Touren im Ausland können unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Tourabschnitts beantragt werden und müssen nicht bis zum Quartalsende warten. Sollten in diesem Quartal Tourneen / Auftritte nicht stattgefunden haben, könnt ihr ebenfalls Anträge einreichen, um ggf. Stornierungskosten zu mindern. Für euch heißt das: Schnelles Geld in erschwerten Zeiten! Für das erste Quartal 2020 (1. Dezember 2019 bis 31. März 2020) gilt wie gehabt die Deadline am 31. März 2020.

17.03.2020