Senatskanzlei Berlin vermittelt Musikübungsräume: jetzt bewerben!
Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten Berlin vermittelt mit öffentlichen Mitteln ausgebaute Übungsräume an kreativ arbeitende Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen. Es werden insgesamt 6 Räume, von denen einer auch über einen behindertengerechten Zugang verfügt, in der Baruther Str. 20 in Berlin-Kreuzberg angeboten. Die Räume sind jederzeit zugänglich und rund um die Uhr nutzbar. Für die Vergabe der Räume wird von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten ein unabhängiger Beirat berufen, der aus 4 Personen, davon 2 MusikerInnen, aus den Bereichen Pop und Jazz besteht. Das Objekt wird von der Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) treuhänderisch für das Land Berlin bewirtschaftet. Für die Nutzung der Übungsräume ist ein Mietvertrag mit der GSE abzuschließen. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Die zu entrichtende Miete wird eine Kostenmiete nicht übersteigen. Die Vergabe der Musikübungsräume erfolgt für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren kann eine Verlängerung um maximal 2 x 2 weitere Jahre erfolgen, wenn der Vergabebeirat die weitere Förderungswürdigkeit der Musiker/innen bzw. Gruppe bestätigt.
Die Bewerbungsfrist endet am 16. Februar 2016. Es besteht die Möglichkeit, das Objekt und einen Beispielraum vorab am 29.01.2016 in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr zu besichtigen. Die Ausschreibungsunterlagen liegen außerdem im Dienstgebäude der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten in der Brunnenstr. 188-190 in Berlin-Mitte aus oder können telefonisch unter der Telefonnummer (030) 90 228 – 755 angefordert werden.
(Quelle: www.miz.org)