Schleswig-Holstein startet Soforthilfe-Kultur II
Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheit erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. Das neue Programm folgt auf die Soforthilfe-Kultur I, über die Einrichtungen der Kultur bis Ende Mai dieses Jahres Mittel beim Land beantragen konnten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur und Weiterbildung sowie Minderheiten und Volksgruppen, die als wesentlich für die kulturelle Infrastruktur bewertet werden und nicht öffentlich getragen werden; regional wirkende kulturelle Vereine; Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein beziehen; sowie in Ausnahmen auch privatwirtschaftliche Einrichtungen (wenn sie in den Jahren 2016 bis 2020 eine Projektförderung aus dem Ministerium erhalten haben). Bewerbungsschluss für die Soforthilfe-Kultur II ist der 30.11.2020.