Schlechte Schlagzeilen für die Gema wg. Frauendiskriminierung
Gestern wurde die Gema vom Landesarbeitsgericht in Berlin verurteilt, einer Angestellten 48.000 Euro Schadenersatz zu zahlen und eine Gehaltsdifferenz von 1.400 Euro pro Monat.
Die Abteilungsleiterin „Personal“ wurde bei der Beförderung zum Personaldirektor übergangen, obwohl sie bereits mehr Jahre bei der Gema gearbeitet hatte als der beförderte Kollege. Sie argumentierte, daß alle 27 Chefsessel bei der Gema von Männern besetzt sind, obwohl die darunter liegende Hierarchiestufe einen Frauenanteil von 45 % hat. Demnach beträgt die Wahrscheinlichkeit, daß diese Konstellation ein Zufall ist, nur 1 Prozent und mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit liege also Diskriminierung vor.
Mit dieser erfolgreichen Klage gegen Diskriminierung wurde zum ersten Mal eine statistische Beweisführung in Deutschland von einem Gericht anerkannt.
Auf daß das Urteil anderen Frauen Mut macht, sagen wir: „Herzlichen Glückwunsch“!
Quelle: Die Tageszeitung, 27.11.08