Sachsen legt Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen für freiberufliche Musikpädagog*innen und Musikschulen auf
Sachsens Kulturministerium unterstützt die freien Musikschulen mit einem neuen Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen Euro. Mit dem Programm sollen die Einnahmeverluste der freien Musikschulen und der Honorarlehrkräfte aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Zudem werden bis zu 60% der Honorarausfälle von freien oder privaten Anbietern von außerschulischem Musikunterricht ersetzt. Der Sächsische Musikrat begrüßt die Finanzhilfen des Freistaates Sachsen für nicht-kommunale Musikschulen sowie für freie und private Anbieter von Musikunterricht. Das Programm ist eine Wertschätzung gegenüber den vielen Musikpädagoginnen und Musikpädagogen in Sachsen. Die Musikschulen erhalten einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das Programm gilt innerhalb des Zeitraumes, in dem die Allgemeinverfügung den Musikschulunterricht auch zu Teilen nicht ermöglicht. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass sich die Musikschulen nicht in kommunaler Trägerschaft befinden und bereits durch das SMWK im Rahmen der Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung gefördert werden. Freie oder private Anbieter von außerschulischem Musikunterricht aus Sachsen, die professionell und selbstständig tätig sind, ihr Einkommen überwiegend durch ihre Freiberuflichkeit verdienen und durch die Absage von außerschulischem Musikunterricht aufgrund der aktuell geltenden Allgemeinverfügung für den Freistaat Sachsen Einnahmeausfälle nachweisen, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe bis zu 60 % der nach-gewiesenen Einnahmeausfälle beantragen. Die maximale Unterstützung beträgt 750 EUR je Woche. Das Hilfsprogramm wird den Zeitraum Mitte März bis zum Ende des Schuljahres abdecken. Die Anträge für Hilfen aus dem Sofortprogramm können ab sofort beim Sächsischen Musikrat gestellt werden. Die Beantragung ist ab sofort online möglich.