Projektförderung für die professionelle Freie Szene in Hessen
Um das vielfältige hessische Musikleben zu erhalten und auszubauen, hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. April 2025 in Kraft tritt. Gefördert werden Projekte im Musikbereich mit Konzentration auf die nicht institutionell geförderte professionelle Freie Szene, soweit sie aus qualitativer und inhaltlicher Sicht im erheblichen Interesse des Landes Hessen stehen, wie z.B. Konzertreihen und Festivals. Gesucht werden Projekte, die das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse bereichern, die Präsenz und Vielfalt der einzelnen Musikstile stärken, neue Kooperationen anregen sowie Netzwerke bilden und aufrechterhalten, die künstlerische Qualität und Entwicklung des hessischen Musiklebens fördern, Modellcharakter haben oder beispielgebend sind, die Diversität des Musiklebens und damit die Internationalität des Bundeslandes vertiefen, eine erhöhte kulturelle Teilhabe ermöglichen, auch mit Blick auf den demografischen Wandel, interdisziplinäre Ansätze verfolgen, das öffentliche Musikleben in den ländlichen Räumen bereichern, das speziell auf Kinder und Jugendliche als Zielgruppe zugeschnittene musikalische Angebot stärken, einen inklusiven Charakter haben, barrierefrei sind, um eine möglichst breite Zielgruppe zu integrieren, oder Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Ausgeschlossen sind Projekte mit Amateurmusiker*innen und einzelne musikalische Veranstaltungen; letztere werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Antragsberechtigt sind Freie Träger wie z.B. Vereine, GbR, GmbH etc., Fachverbände des Musiklebens, gemeinnützige Organisationen, u.a. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes berät ein hierfür bestellter Fachbeirat, soweit der Förderantrag die formalen Kriterien erfüllt. Antragsfristen: 30. April 2025 für Projekte, die im 2. Halbjahr 2025 stattfinden sollen und 31. Oktober 2025 für Projekte, die im ersten Halbjahr 2026 stattfinden sollen. Zur Antragstellung ist ausschließlich das Online-Formular zu nutzen. Anträge, die diese Vorgabe nicht einhalten, werden nicht angenommen.