Projektförderung des Landes Hessen
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt Fördermittel zur Förderung von
Jazzprojekten von Vereinen, Jazzinitiativen und Institutionen, die kontinuierlich, aber nicht
gewinnorientiert arbeiten, zur Verfügung. Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden. Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet. Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig. Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der
vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 5. November 2023. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. es sollten noch keine projektbezogenen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Sollte es zeitlich einmal knapp werden, könnt ihr frühzeitig und vor dem eigentlichen Förderantrag einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellen. Die Bewerbung muss vollständige Antragsunterlagen (Kosten-Finanzierungsplan und eine detaillierte Projektbeschreibung) enthalten und via Online-Antragsformular eingereicht werden. In diesem Jahr werden aus Kulanz auch Anträge auf dem Postweg und per E-Mail akzeptiert. Ansprechpartner für Rückfragen ist Nicholas Henne, Telefon 0611 32 164204, Mail. Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.