Petition des Tonkünstlerverbands zur Überprüfung der KSK Abgabe der Unternehmen
Der Tonkünstlerverband möchte im Deutschen Bundestag eine Petition einreichen, um die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu zu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende KünstlerInnen und/oder freischaffende lehrende KünstlerInnen beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind. Zur Begründung heißt es: „Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug und im Jahr 2013 bereits 4,1 % beträgt. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu rechnen. Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen. Dies berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollte nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze gesetzlich verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen, die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte Entrichtung ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu kontrollieren. Der Gesetzesentwurf sah die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der Betriebsprüfungen vor. Die Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen. Die Gesetzgebungsorgane müssen den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder zur Verabschiedung einbringen“.
Hier geht es zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html