jazzki Award: jetzt bewerben
Willkommen beim jazzki Award, dem ersten deutschen Mensch-KI-Jazzpreis, der in seiner zweiten Auflage am 7. Juni 2024 auf dem ELBJAZZ vergeben wird! Beim jazzki Award rücken Musiker*innen und Coder*innen in den Mittelpunkt – dabei interessiert die Veranstalter*innen, wie das Zusammenwirken von Mensch und KI-Systemen im Bereich Jazz und angrenzenden Genres aussieht. „Der menschengemachte kreativ-schöpferische Prozess kann nicht von KI ersetzt werden, aber KI kann die musikalische Kreativität auf eine neue und spannende Weise vorantreiben und Lösungen aufzeigen, die Musikschaffende dabei unterstützen, völlig neue Wege zu gehen – ganz besonders im Genre Jazz“, schreiben die Macher*innen auf ihrer Homepage. Musiker*innen sollen also ermutigt werden, sich mit KI zu befassen, der Wettbewerb will aber auch eine Debatte über die Möglichkeiten und Gefahren von KI in der Gesellschaft ermöglichen. Der Award wird im Rahmen des ELBJAZZ am 7. Juni 2024 vergeben. Neben einer Trophäe erhält jedes Gewinner*innen-Team einen Geldpreis und die Gewinner*innen-Teams präsentieren ihren Song live on stage. Den Teams steht ein Yamaha Disklavier Enspire DC6X ENPro zur Verfügung, der traditionelle Yamaha-Handwerkskunst mit KI-Methoden verbindet. Bewerbungsfrist: 30.04.2024
Live Concert Account: Strukturförderung für private Musikclubs in Hamburg
Der Live Concert Account (LCA) wurde von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Zusammenarbeit mit dem Clubkombinat Hamburg e. V. , RockCity Hamburg e.V. und der GEMA entwickelt. Das Förderungsmodell löst die von 1987 bis 2008 vergebene Clubprämie ab und verfügt verfügt jährlich ab 2023 über ein Gesamtvolumen von 350.000 €. Private Musikspielstätten mit festem Spielort in Hamburg können bis zum 30.04.2024 einen Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen, wenn sie seit mindestens einem Jahr vom/von der derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstaltet haben. Euer Club darf keine institutionelle Förderung bekommen und die Gesamt-Besuchskapazität darf 1.000 Personen nicht übersteigen. Es gibt keine Jury, jeder Club, der die Voraussetzungen erfüllt, wird verlässlich und gerecht unterstützt. Dabei gilt: Je mehr Live-Musik-Konzerte eure private Musikbühne nachweisen kann, desto höher fällt der Förderbetrag aus.
create music: Förderung von Musiker*innen & Veranstalter*innen aus NRW
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt ihr euch bei create music für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr werden kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands und Solomusiker*innen aus NRW vergeben. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Weitere Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet ihr hier.
Wenn ihr ein Projekt plant, dass das Netzwerk in eurer Nähe stärkt, jungen Bands und Musiker*innen eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in eurer Stadt ankurbelt, dann könnt ihr bei create music ebenfalls einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Im Projektförderprogramm werden Projekte mit bis zu 5.000 € gefördert. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet Ihr hier.
Beim Förderprogramm werden alle Arten von populärer Musik – außer Jazz & Chormusik – gefördert. create music NRW steht unter Trägerschaft des Landesmusikrat NRW und wird in enger Kooperation mit der Landesmusikakademie NRW in Heek durchgeführt.
Freundinnen & Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern Projekte
Die Freundinnen und Freunde fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €. Die Antragskommission entscheidet über die Förderungen jeweils zeitnah nach den Stichtagen 31. März und 30. September. Es werden keine universitären oder Forschungsprojekte sowie keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen gewährt.
12. Kulturpolitischer Bundeskongress „Post-Polarisierung? Kulturpolitische Narrative gestalten“
Die Kulturpolitische Gesellschaft hat das Kongress-Programm des 12. Kulturpolitischer Bundeskongresses veröffentlicht. Die Tagung findet unter dem Motto „Post-Polarisierung? Kulturpolitische Narrative gestalten“ vom 13.-14. Juni 2024 im Tagungszentrum Aquino in Berlin statt. Sie möchte Räume öffnen für die Auseinandersetzung über den Beitrag von Kultur und Kulturpolitik sowie kultureller und politischer Bildung zum Umgang mit Polarisierung und über aktuelle und neu zu gestaltende Narrative und Zukunftsentwürfe. Das Kongress-Programm bietet dazu eine Vielzahl von Podiumsdiskussionen und beteiligungsorientierten Formaten.
Leiter*in der Geschäftsstelle (m/w/d) in Frankfurt a.M. gesucht
Der eingetragene Verein Universität des 3. Lebensalters an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. (U3L) widmet sich der wissenschaftlichen Weiterbildung für ältere Menschen. Mit einem vielfältigen Studienprogramm, teils in Präsenz teils online, werden jedes Semester etwa 3.000 Teilnehmende erreicht. Zu den Zielsetzungen des Vereins gehört auch die Förderung begleitender Forschung auf dem Gebiet der Sozialen Gerontologie. Der Vorstand der U3L sucht zum 01.08.2024 eine*n Leiter*in der Geschäftsstelle (m/w/d). Die Stelle sieht eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit (40 Std./Woche) vor. Die Vergütung richtet
sich nach dem TV-H EG 13 und schließt die Möglichkeit einer Höhergruppierung ein. Bewerbungsschluss: 15.04.2024
Community-Projekt „Eine Straße geht ins Konzert“ in Frankfurt
Investitionsfonds Soziokultur fördert Einrichtungen & Projekte in Brandenburg
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden, in dem Sachkosten übernommen bzw. bezuschusst werden, wie sie z.B. bei der Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen, Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen Angebots beitragen, Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate oder Maßnahmen zum Ausbau einer eigenen IT-Infrastruktur anfallen. Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind Förderungen von Baumaßnahmen, der Immobilienerwerb sowie Einrichtungsgegenstände zur Küchenausstattung, Matratzen u.ä. Förderfähig sind grundsätzlich Sachkosten. Antragsberechtigt sind juristische Personen – freie Träger*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, sowie öffentliche Träger*innen – , die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Antragsfrist: 31.05.2024
Innovationsfonds Soziokultur fördert Projekte in Brandenburg
Call for papers: „Musik in Utopien – Utopien in Musik“ 16.-18.09.2024
„Sitting Here in Nowhere Land – Musik in Utopien – Utopien in Musik“ ist eine Internationale Tagung überschrieben, die vom 16.-18.09.2024 am Institut für Musikwissenschaft Weimar-Jena der Hochschule für Musik Franz Liszt stattfindet. Für die Tagung ist jetzt ein Call for Papers ausgeschrieben worden, für den noch bis 20.04.2024 Vorschläge eingereicht werden können. Die Tagung möchte das utopische Potential von Musik in den Blick nehmen. Sie setzt sich zum Ziel, den Diskurs um Musik und Utopie weiterzuführen und auf eine Gegenwart zu beziehen, die einen utopischen Horizont verloren zu haben scheint. Zugleich soll die diskursive Arbeit anhand von Fallbeispielen konkretisiert werden – wobei der Herkunft der Beispiele keinerlei stilistische oder historische Grenzen gesetzt sind. Mögliche Vortragsthemen können u.a. sein: vergangene und gegenwärtige musikalisch-utopische Entwürfe in klassischen und zeitgenössischen Kompositionen, Pop-Songs, Film-Soundtracks usw. oder in musikbezogener Literatur, Architektur, Bildender Kunst, Filmen, Video Games usw.; utopische Praktiken des (gemeinsamen) Musikmachens, Komponierens, Musikhörens; Geschlechter-Utopien und Musik; Technische Utopien und Musik; Musik und Utopien des Umgangs mit Natur; „schöne Stellen“ als musikalische Utopien. Die Ausschreibung ist hier zu finden.
Studie zu Auswirkungen von „KI und Musik“
Generative Künstliche Intelligenz (KI) ist die größte technologische Veränderung für die Kreativbranche seit über 30 Jahren. Das Einsatzspektrum für KI in der Musik ist breit gefächert, von der Erstellung kompletter Musikstücke zur Bearbeitung und Nachbearbeitung von Musik zu ihrem Einsatz in Marketing, Promotion und Vertrieb. Die Nutzung von KI könnte in den nächsten Jahren für einen Umbruch in der Musik sorgen, der die Branche viel Geld kostet. Zu diesem Schluss kam eine Studie von Goldmedia im Auftrag der GEMA und dem französischen Pendant Sacem, die auf 16 Expert*innen-Interviews und einer Online-Befragung von Mitgliedern der beiden Verwertungsgesellschaften fußt. In konkreten Zahlen bedeutet das: 2,7 Milliarden Euro könnten der Industrie in Deutschland und Frankreich flöten gehen. Denn Urheber*innen und Kreativschaffende werden bislang nicht an bereits vorhandenen Umsätzen beteiligt, obwohl urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsdaten für generative KI-Modelle verwendet werden. Bis jetzt gibt es kein Vergütungssystem, welches die von KI generierte Einkommenslücke für Urheber*innen in der Musik deckt. Die überwältigende Mehrheit der befragten Musikurheber*innen und Kreativschaffenden in Deutschland und Frankreich fordert denn auch Transparenz sowie eine angemessene Vergütung. Außerdem fordern 90% der Befragten, um Erlaubnis gefragt werden, wenn ihre Werke im Zusammenhang mit generativer KI in der Musik genutzt werden.
Musikagentur SOUNDSGOOD in Overath sucht Mitarbeiter*innen
Die junge Agentur SOUNDSGOOD mit familiärer Atmosphäre und flachen Hierarchien, versucht zusammen das Beste für ihre Künstler*innen zu erreichen und vertritt nationale und internationalen Musiker*innen aus dem Bereich Groove, Jazz und Crossover. Werde Teil der SOUNDSGOOD Familie, organisiere Touren von Jazz-, Pop und Crossover-Bands, entwerfe Social-Media Kampagnen oder konzipiere einmalige Kultur-Projekte. Aktuell werden gesucht: Manager*in Produktion, Booking-Agent*in, Booking-Freelancer*in, Booking-Agent*in als Werksstudent*in. Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein Praktikum zu machen; es kann in Voll- und Teilzeit sowie auch digital, global durchgeführt werden.