CfP: Frauen in der tschechischen Musikkultur des 19. Jahrhunderts
Die Tschechische Akademie der Wissenschaften veranstaltet am 23. Oktober 2020 eine Konferenz mit dem Titel: „Frauen in der tschechischen Musikkultur des 19. Jahrhunderts“. Aktuell nimmt sie dafür Einreichungen für Vorträge entgegen.
Die tschechische Musik des 19. Jahrhunderts ist international vordergründig für die Werke von Antonín Dvořák, Bedřich Smetana oder Václav Jan Tomášek bekannt. Jedoch gehören zur tschechischen Musikkultur des 19. Jarhunderts auch Namen wie Elise Barth, Marie Karolina Benda, Katerina Cibbini-Koseluh, Marie Červinková-Riegrová, Wilhelmine Ebert, Juliane Glaser, Marie Proksch, Mathilde Ringelsberg und viele mehr. Diese und andere Frauen, die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Diskurs einen wesentlichen Anteil am tschechischen Musikleben des 19. Jahrhunderts hatten, verdienen wissenschaftliche Aufmerksamkeit – besonders mit Blick auf Betätigungsfelder wie Komposition; Performanz; das Schreiben von Textvorlagen für Vertonungen; andere kreative Felder wie das Konzeptionalisieren und Anfertigen von Kostümen und Bildern für musik-dramatische Aufführungen; das Koordinieren und Veranstalten musikalischer Veranstaltungen und Zusammenkünfte; Musikkritik und Musikpädagogik. Ziel dieses internationalen Workshops ist es, Wissenschaftler*innen zusammenzubringen, die daran interessiert sind, die Rolle von Frauen in diesen Kontexten zu reevaluieren.
Die offiziellen Workshopsprachen sind Englisch und Deutsch. Die Vorträge sollen 20 Minuten lang sein; danach stehen jeweils 10 Minuten für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Da dieser Workshop nur einen Tag lang ist und von Parallelsektionen abgesehen werden soll, kann nur eine kleine Anzahl von Vorträgen angenommen werden. Dennoch werden interessierte Kolleg*innen ausdrücklich dazu ermutigt, Vorschläge auch mit Blick auf die Möglichkeit eines Beitrags in einer für 2021 geplanten Publikation zum selben Thema einzureichen.Vorschläge (max. 250 Wörter) und eine kurze Biographie sollten in einem MS Word-kompatiblen Format bis zum 31. Mai 2020 an Dr.in Anja Bunzel gesandt werden.
Einreichungen an: moc.l1731869342iamg@1731869342cisum1731869342hcezc1731869342ninem1731869342ow1731869342
TV- & Radiotipps: Martina Eisenreichs Musik
Die Musik der Komponistin und Geigerin Martina Eisenreich kann im Moment zwar nicht live genossen werden, aber sie hat für drei Produktionen die Musik geschrieben, die ihr zurzeit im Fernsehen und Radio anhören könnt. Für den Film „Liebe verjährt nicht“ aus der ZDF-Herzkino-Reihe von Inga Lindström, der noch bis 20.6. in der Mediathek zu sehen ist, und das Hörspiel „Die blinde Eule“ nach Sadegh Hedayat, das im NDR Kultur Radio am Mittwoch, 25.03.2020 von 20-21:35 Uhr und schon jetzt hier zu hören ist. Aktuell in der ZDF Mediathek verfügbar ist die sechsteilige Serie „Blaumacher“ mit ihrer Filmmusik und einer fabelhaften Auswahl besonderer Original-Songs.
Call for Contributions: Beiträge für musiconn.kontrovers
International Sound Awards (ISA): jetzt Vorschläge einreichen
Die International Sound Awards (ISA) promoten innovative, kluge und nützliche Soundprojekte, -Produkte und -Services, die dem Motto des Wettbewerbs dienen: „Make The World Sound Better!“ ISA bringt Menschen aus unterschiedlichen Industrien zusammen: Sounddesigner*innen, Musiker*innen, Akustiker*innen, Ingenieur*innen, Wissenschaftler*innen, Studierende, Musikindustrie, Start-Ups, Investor*innen usw. Als Teil des Reeperbahnfestivals bieten die Awards Sessions, Networking-Events, Meetings, Showcases, Award-Shows und Konzerte mit internationalen Künstler*innen. Bis 30.04. können Firmen, NGOs, Unis, Studierende und Musiker*innen ihre Vorschläge in verschienden Kategorien einreichen. Das können z.B. eine Audio Soft- und Hardware, ein Soundkonzept für mehr Wohlbefinden oder den öffentlichen Raum, aber auch innovative Lösungen für Lärmschutz sein. Die besten Projekte, Produkte und Services aus Sound und Musiktechnologie werden von einer Jury ausgewählt.
Online-Konzerte, Podcasts & virtuelle Museumstouren
Die Berliner Philharmoniker bieten ihre Digital Concert Hall mit über 600 Live-Konzerten im Stream für 4 Wochen kostenlos an (bis zum 31. März). Für Fans von Broadway Musicals gibt es einen kostenlosen Stream für einige, viele große Museen weltweit bieten virtuelle Touren an (Quelle: Maria Baptist).
Auf der Website des Hessischen Rundfunks bietet das Funkhaus unter dem Motto „Das hr-Sinfonieorchester ohne Konzert erleben“ ein neues Special namens „Große Sinfonik im Video“ an. Das sind gut sechs Dutzend komplette Werke fürs Wohnzimmer von Bartók bis Wagner. Auch von der hr-Bigband stehen Livestreams zur Verfügung, etwa vom Eröffnungskonzert des „50. Deutsches Jazzfestivals Frankfurt“ oder vom „Europa Open Air“. Auf Anfrage verweist die Presseabteilung auf weitere Highlights, mit denen man sich sicher zuhause unterhalten und informieren lassen kann, z.B. mit Podcasts wie „Das F-Wort – Der Empowerment-Podcast für Frauen“, u.v.a. Ein wahrhaft vielfältiges Angebot wie auch in den Rubriken Hörspiele (etwa „Verstand und Gefühl“ in drei Folgen nach Jane Austen), Lesungen (z.B. „In Auschwitz gab es keine Vögel“, die Konzert-Lesung mit Monika Held und Gregor Praml) und Büchertipps (Quelle: Journal Frankurt).
Das Kulturdezernat in Frankfurt hat die Seite „Kultur auf dem Sofa“ eingerichtet, die alle digitalen Kulturangebote bündeln will – von Wohnzimmerkonzerten und Grußbotschaften der Freien Szene bis musealen Angeboten – und die Kunst und Kultur aus den Museen und Theatern, der Musik, der Literatur und Bildender Kunst sowie Podcasts direkt auf das Sofa bringt.
GEMA beschließt Nothilfe-Programm für Musikurheber und Kulanzregelungen für Veranstalter
Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA haben ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen. Für Kunden greifen bei Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie flexible Kulanzregelungen. Die für den 12. bis 14. Mai geplante Mitgliederversammlung wird auf den 29. September bis 1. Oktober 2020 verschoben. Die Verleihung des Fred Jay Preises findet damit ebenfalls am 29. September 2020 statt.
Die GEMA wird in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm (Berechtigte, Antragstellung, Auszahlung, etc.) wird die GEMA im Laufe der kommenden Woche veröffentlichen.
Die drastischen Einschränkungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – haben verheerende Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche. Soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich ist, wird sie ihre Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die in vielen Fällen existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.
Die bevorstehenden Ausschüttungen zum 1. April und 1. Juni sind gesichert. Die GEMA hat bereits vor Wochen einen internen Stab gebildet, um das Kerngeschäft auch aus dem Home Office aufrecht zu erhalten und die anstehenden Ausschüttungstermine für die Mitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass die Hauptverteilung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten U/UD, E/ED, M und BM in zwei Teilen zum 1. Juni und 1. November 2020 erfolgt. Dabei werden ausnahmsweise auch Veranstaltungen berücksichtigt, die im Vorjahr stattgefunden haben, aber erst im Jahr 2020 lizenziert wurden. Die Reklamationsfrist beginnt in der Folge für diese Sparten am 1. November 2020. Dann erst sollten Reklamationen der Verteilung für das Geschäftsjahr 2019 eingereicht werden. Auch diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die betroffenen Mitglieder abzufedern.
Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Anfragen von Mitgliedern und Kunden sollten daher bis auf weiteres direkt über das Onlineportal oder per E-Mail an die GEMA gerichtet werden.
E-Mail für Mitglieder: ed.am1731869342eg@ec1731869342ivres1731869342redei1731869342lgtim1731869342
E-Mail für Kunden: ed.am1731869342eg@tk1731869342atnok1731869342
Soforthilfe für Künstler*innen & Initiativen in NRW
Um von Veranstaltungsabsagen betroffenen freischaffenden Künstler*innen und Initiativen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich werden die üblichen Regelungen bei Förderverfahren gelockert. Freischaffende, professionelle Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000.-€ erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars (siehe Downloadbereich) bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.
Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Antragsfrist: 31. Mai 2020.
Hier geht es zum Antragsformular.
jazzahead! 2020 wird abgesagt
Die jazzahead! 2020 wird abgesagt. Die größte Jazz-Fachmesse der Welt, die ursprünglich von Donnerstag bis Sonntag, 23. bis 26. April 2020, in den Hallen 6 und 7 der MESSE BREMEN geplant war, sowie das begleitende Festival von Freitag bis Sonntag, 17. bis 26. April 2020, werden verschoben. Für die Fachmesse steht bereits ein neuer Termin: Donnerstag bis Sonntag, 29. April bis 2. Mai 2021. Die Veranstalter hatten zunächst überprüft, ob es möglich ist, die Jazz-Fachmesse und das begleitende Jazz-Festival in die Sommermonate zu verlegen. Doch gemeinsam mit ihren Partnern haben sie sich jetzt entschieden, die jazzahead! ins nächste Jahr zu verschieben. Das Partnerland Kanada hat bereits für 2021 zugesagt. Auch die Auswahl der diesjährigen Showcase-Bands wird beibehalten. 2020 wäre die jazzahead! 15 Jahre alt geworden, zum zehnten Mal hätte ein Festival zur Kultur des Partnerlandes die Veranstaltung begleitet. Mit Kanada wurde erstmals ein Partnerland aus Übersee erkoren. Die Veranstalter rechneten für 2020 mit mehr als 3.000 Fachteilnehmern und Ausstellern aus 64 Nationen, zum begleitenden Festival, inklusive der CLUBNIGHT, mit rund 15.000 weiteren Besuchern zusätzlich.
United We Stream
United We Stream 1: Watergate | United We Stream 2: Tresor | United We Stream 3: Kater Blau | United We Stream 4: Alte Münze
LiveKomm ruft zu Solidarität mit der deutschen Clublandschaft auf
Die LiveMusikKommission e.V. (kurz: LiveKomm) hat am Freitag, den 13. März 2020 den LiveKomm Krisenstab Corona gegründet. In ihm engagieren sich derzeit Clubbetreiber*innen und Netzwerkakteure aus Hamburg, Berlin, Bremen, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg und Niedersachsen freiwillig zusammen, um die deutsche Club- und Festivallandschaft zu stützen und zu retten. So veröffentlichte der Krisenstab zum einen erste Handlungsempfehlungen zur Vermeidung der Clubinsolvenz und verschickte sie an die knapp 600 Mitglieder. Zum anderen wurde eine Blitzumfrage initiiert, an der innerhalb von zwei Tagen mehr als 250 Clubbetreiber*innen teilnahmen. Die Ergebnisse geben einen ersten Eindruck der Auswirkungen der Krise auf den Clubbereich. Schon letzte Woche, also noch vor den bundesweiten Schließungen, belief sich der prognostizierte Schaden auf über 1,7 Millionen Euro. Ein Update der Umfrage ist für die nächsten Wochen geplant.
Aktuell starten bundesweit zahlreiche Club-Netzwerke mit Spenden- und Crowdfunding-Aktionen, um kurzfristig Hilfsmittel für die gefährdeten Musikspielstätten zu sammeln. Auch der LiveKomm Krisenstab entwickelt zusammen mit der Clubcommission Berlin und dem ClubKombinat Hamburg eine Kampagne, die neben der Unterstützung der Clubkultur auch für eine gesamtgesellschaftliche Solidarität aufruft. So sollen 8% der Spenden an gemeinnützige Aktionen verteilt werden. Informationen hierzu werden zeitnah veröffentlicht.
Für folgende Aktionen bittet der Bundesverband schon jetzt um Unterstützung durch die Öffentlichkeit:
- Clubkombinat Hamburg e.V. – Aktion „coronaclubrettungHH“
Infos unter: clubkombinat.de/coronaclubrettung-hh - Clubcommission Berlin e.V. – “United we stream”
Infos unter: www.unitedwestream.berlin - Kulturwerk MV – “Rettet unsere Clubs- und Livespielstätten in MV”
Infos unter: https://bit.ly/33iRl1U - Kubnetz Dresden e.V. – Spendenaufruf
Infos unter paypal.me/klubnetzdresden
Hinzu kommen zahlreiche Soli-Aktionen der Clubs selbst oder seitens von Unterstützer*innen.
Clubbetreiber*innen können sich aktuell unter dem Corona-Ticker oder unter gro.m1731869342mokev1731869342il@an1731869342aoroc1731869342 informieren.
Musiklehrermangel in Hessen – Landesmusikrat und BMU Hessen schlagen Vorgehen zur Lösung des Problems vor
Das Faktenblatt für Hessen der im Auftrag der Konferenz der Landesmusikräte erschienenen Studie zum „Musikunterricht an Grundschulen“ belegt, dass derzeit 60,1 Prozent des Musikunterrichts an Grundschulen von fachfremden Lehrkräften gehalten wird – die Prognose: 2028 werden in Hessen 2.808 Musiklehrkräfte an den Grundschulen fehlen, um den Unterrichtsbedarf zu decken. Die AG instrumentales Amateurmusizieren des Landesmusikrates Hessen und die Landesvertretung des Bundesverbandes Musikunterricht (BMU) sehen dringenden Handlungsbedarf, um die musikalische Zukunft des Landes zu sichern. Die AG schlägt gemeinsam mit der hessischen Landesvertretung des BMU zur Lösung des Musiklehrer*innenmangels ein zweiteiliges Vorgehen vor. Zum einen wird derzeit das Potenzial der vorhandenen musikpädagogischen Ressourcen von qualifizierten Gesangs- und Instrumentalpädagog*innen für allgemeinbildende Schulen nicht ausgeschöpft. Als kurzfristige Lösung wäre es daher sinnvoll, Maßnahmen und Programme für den Quereinstieg dieser Musiker*innen zu schaffen, um den Fachlehrer*innenmangel kurzfristig abzumildern. Zum anderen sehen AG und BMU als dringlich an, mit gezielten Maßnahmen das Studium des Lehramts Musik für die Grundschule attraktiver zu machen und die Lehr- und Ausbildungspläne in Schule und Universität zu überarbeiten um langfristig die Zahl der Musiklehrer*innen in Hessen zu steigern.
GVL reagiert auf aktuelle Notlage der Kreativen mit ersten Hilfszahlungen
Die GVL zahlt als Notmaßnahme für ihre freiberuflichen berechtigten ausübenden Künstler 250,- Euro für die Ausfälle von Konzerten und Produktionen, damit diese zumindest einen finanziellen Spielraum für das Nötigste haben. Außerdem werden aktuell innerhalb der GVL-Gremien weitergehende Maßnahmen besprochen. Ziel ist es, den Berechtigten der GVL in den kommenden Monaten einen finanziellen Puffer zu verschaffen, damit der Alltag besser bewältigt werden kann.
Die GVL begrüßt ausdrücklich die Initiative der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters, hier seitens der Politik zu helfen, und schließt sich der Forderung des Generalsekretärs des Deutschen Musikrates Christian Höppner an, befristet ein Grundeinkommen an die Kreativen zu zahlen.