#artistathome: Abends mit Beleuchtung im Wohnzimmer
Die Band Abends mit Beleuchtung aus Köln überlistet das Corona-Abstandsgebot und macht uns mit „Du bist niemals allein“ in einer Wohnzimmersession-Version Mut:
Professur für Musikwissenschaft Paderborn zu besetzen
Am Musikwissenschaftlichen Seminar der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Universitätsprofessur (w/m/d) für Musikwissenschaft zu vergeben. Gesucht wird eine wissenschaftliche Persönlichkeit, die das Fach Musikwissenschaft in großer Breite in Forschung und Lehre vertritt. Erwünscht sind dabei Forschungsschwerpunkte, welche die im Musikwissenschaftlichen Seminar Detmold/Paderborn vorhandenen Arbeitsgebiete sinnvoll ergänzen (wie z. B. Ältere Musikgeschichte, Digitale Musikwissenschaft/Digital Humanities, populäre Musik, systematische Musikwissenschaft).
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber werden eine hohe Bereitschaft zur Kooperation und die Mitarbeit an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Musikwissenschaftlichen Seminars erwartet. Erwartet wird ebenfalls die Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung sowie aktives Engagement bei der Einwerbung von Drittmitteln. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung neben den üblichen Unterlagen ein auf den Standort Detmold/ Paderborn bezogenes Lehr- und Forschungskonzept von 3-5 Seiten Umfang bei.
Einstellungsvoraussetzungen: Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 HG NW (abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Promotion und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen) sowie Forschungs- und Lehrerfahrung in dem benannten Gebiet. Die Universität Paderborn strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen als Hochschullehrerinnen an und fordert daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden gem. LGG bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Ebenso ist die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) erwünscht.
Auskünfte erteilt Prof. Dr. Andreas Münzmay, Geschäftsführender Leiter Musikwissenschaftliches Seminar, Tel. 05231 975-672, ed.nr1731868993obred1731868993ap-in1731868993u@yam1731868993zneum1731868993.saer1731868993dna1731868993. Ihre Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 4245 bis zum 14.05.2020 als PDF-Datei (in einem Dokument) per E-Mail an: ed.bp1731868993u@wk-1731868993naked1731868993.
„weRculture“-Aufruf der UNESCO
Am 1. April startete unter dem Titel „weRculture“ eine gemeinsame Aktion des UNESCO Creative Cities Network auf Initiative der UNESCO City Of Music Mannheim, Music Export Poland und des Festivals Enjoy Jazz. Mit dem Aufruf „Think Respectfully. Act Responsibly. weRculture.“ melden sich internationale Künstler*innen und Kreative mit kurzen Videobotschaften in der globalen Krise zu Wort. Sie folgen damit einem Aufruf der Vereinten Nationen („Global Call to Creatives“). Laut einer entsprechenden Pressemitteilung des Enjoy Jazz Festivals sollen die Videos zunächst in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Weitere Botschaften sollen unter anderem von Künstler*innen und Kreativen aus Portugal, Griechenland, Spanien, Deutschland, USA, Norwegen und Chile folgen. Alle Kreativen seien dazu aufgerufen, sich der Aktion anzuschließen. Die Videos werden auf den Social Media-Kanälen der Protagonisten veröffentlicht und auf dem Instagram-Profil der Aktion gesammelt. Mit dem Claim „Think Respectfully. Act Responsibly. weRculture.“ wollen die Initiatoren „die Wichtigkeit der Werte Respekt und Verantwortung in den Zeiten der Krise ausdrücken. Das große R in der besonderen Schreibweise von ‚weRculture‘ steht neben dem Wort ‚are‘ (sein) daher auch für die Werte ‚Respect‘ (Respekt) und ‚Responsibility‘ (Verantwortung).“ (Quelle: Jazz Thing Newsletter 02.04.2020)
Afro-Pfingsten 2020 muss leider ausfallen – jetzt spenden!
2020 sollte als Jubiläumsjahr eigentlich besonders gefeiert werden, aber aufgrund der COVID-19-Pandemie musste das Afro-Pfingsten-Festival in Winterthur (CH) vom 27. Mai bis 1. Juni 2020 leider abgesagt werden. Die Regierung verbietet derzeit bis Ende April alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern, die gegenwärtigen Umstände werden höchstwahrscheinlich zu einer Verlängerung dieser Frist führen. Das Festival-Team sieht sich deshalb gezwungen, die Vorbereitungen sofort einzustellen und den Vorverkauf für die Konzerte zu stoppen, da bei längerem Zuwarten die Durchführung organisatorisch nicht mehr möglich ist und um gesundheitliche und finanzielle Risiken rechtzeitig zu minimieren. Die Absage hat unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf das Festival, auf die Künstler*innen, Marktfahrer*innen und Partner*innen, die auf das Festival als Einnahmequelle angewiesen sind. Deshalb bittet das Festivalteam jetzt um Spenden, die an die Künstler*innen und andere von der Absage betroffene Personen weitergeleitet werden sollen. Save the date: 19.-24.05.2021.
Spendenkonto: Afro-Pfingsten Festival, Förderverein Afro-Pfingsten,
IBAN CH03 0900 0000 5022 2244 2.
Deutsche Jazzunion fordert Anerkennung von Lebenshaltungskosten bei Corona-Soforthilfen
Die Deutsche Jazzunion richtet einen dringenden Appell an die Politik auf Bundes- und Landesebene und drängt auf Vereinheitlichung der Regularien für die Corona-Soforthilfen. Die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) lassen den Bundesländern Spielraum bei der Frage, ob betrieblich relevante Lebenshaltungskosten bei Selbstständigen für die Inanspruchnahme von staatlicher Soforthilfe anerkannt werden. In der Folge wird dies von den für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständigen Landesbehörden bislang unterschiedlich gehandhabt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg etwa zählt zu den Verbindlichkeiten einen „kalkulatorischen Pauschalbetrag von 1.180 € pro Monat für den Lebensunterhalt“ auch bei Soloselbstständigen hinzu. Laut den entsprechenden Ministerien etwa in Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern dagegen werden Lebenshaltungskosten dort generell ausgeschlossen. Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion, meint dazu:„Kunst- und Kulturschaffende dürfen nicht nach Zufallsprinzip – je nach Bundesland, in dem sie gemeldet sind – bei den Soforthilfen der Bundes- und Landesregierungen übergangen und in die Grundsicherung geschoben werden! Genau wie andere unternehmerisch tätige Selbstständige ist auch etwa bei Jazzmusiker*innen ein erheblicher Teil der Lebenshaltungskosten betrieblich relevant – so zum Beispiel Kosten für Arbeits- und Probenräume, die häufig Teil der eigenen Wohnung sind, wie auch viele andere laufende Verbindlichkeiten.“
Mit Unterstützung vieler anderer Bundesverbände selbstständiger und freiberuflicher Kunst- und Kulturschaffender aller Sparten weist die Deutsche Jazzunion auf dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Hilfsprogramme hin. Diese sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenzen hunderttausender Selbstständiger im Kulturbereich angesichts der staatlichen Beschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeiten unerlässlich.
Digitales Festival „Feminale der Musik“ ehrt klassische Komponistinnen
Mit dem vierwöchigen digitalen Festival „Feminale der Musik“ ehrt das Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe vom 06.04. – 01.05.2020 Komponistinnen der Vergangenheit und Gegenwart, die in den Konzerthallen und in der herkömmlichen Geschichtsschreibung allzu häufig ignoriert wurden und immer noch werden. Zum Auftakt zeigt das ZKM am 06.04.2020 ab 18 Uhr den Film „Komponistinnen“ (Trailer) im Video-Stream – eine musikalische und filmische Entdeckungsreise quer durch Europa und zwei Jahrhunderte – vier Geschichten über vier Komponistinnen. Um 20 Uhr folgt eine Diskussion mit den Filmemacher*innen Kyra Steckeweh und Tim van Beveren mit Peter Weibel, dem künstlerisch-wissenschaftlichen Vorstand des ZKM. Hier geht es zum Video-Stream ab 06.04., 18 Uhr, hier zur Live-Diskussion ab 20 Uhr.
An den folgenden Tagen gibt das ZKM mit Hintergrundinformationen und Hörbeispielen einen umfassenden Einblick in das Leben und Werk der ausgewählten Komponistinnen. Live-Schaltungen mit Interviews, Screenings und Wohnzimmerkonzerten finden zusätzlich an ausgewählten Tagen, immer ab 18 Uhr statt und werden sukzessive angekündigt. Die kurzfristige Umsetzung des Festivals war nur möglich durch die unkomplizierte Zusammenarbeit der Kooperationspartner*innen Archiv Frau und Musik/Frankfurt am Main, grapefruits, musica femina münchen, der Hochschule für Musik Karlsruhe, des SWR und des Deutschen Kulturrats.
Initiative AirplayForArtists ruft Radiosender zu Solidarität auf
Die Künstlerin Tokunbo ruft Radiostationen mit einer großangelegten Kampagne dazu auf, mehr Musik von „mittelgroßen“ Künstler*innen zu spielen, also jenen, etablierte Acts wie auch Newcomer*innen, die abseits des Mainstream die deutsche Kulturlandschaft prägen, von den meisten Radiosendern jedoch eher selten oder gar nicht gespielt werden. Stellvertretend für die freischaffenden Musiker*innen Deutschlands möchte sie unter dem Hashtag #AirplayForArtists die Radiosender dazu aufrufen, pro Stunde einen Track einer/s freischaffenden Künstler*in zu spielen, mit entsprechender Nennung des Namens und des Titels (und ggfs. Zusatzinformationen). 24 Stunden pro Tag, 7 Tage in der Woche, während des ganzen Shutdowns. Damit könnten die Sender aktiv ihre Solidarität für Deutschlands Kulturschaffende zeigen, ihnen zu mehr Bekanntheit und größerer Reichweite und damit verbundenen Einnahmen durch Albumverkäufen und Downloads/Streams verhelfen und natürlich ihre Gema-Einnahmen steigern.
Unterzeichnende Künstler*innen: Alexander Paeffgen Trio, August August, Blanca Núñez, Canan Uzerli, Catharina Boutari/Puder, Celina Bostic, Christina Lux, Debby Smith, Diane Weigmann, Fjarill, Jan Loechel, Jazz à la Flute, Jess Jochimsen, Johanna Amelie, Jon Flemming Olsen, Joscheba, Joules The Fox, Joy Bogat, Kenichi & The Sun, LiLA, Lisa Bassenge/Micatone, LIZZY, Lukas Droese, Mad Hatters Daughter, Michel van Dyke, Milou & Flint, Mimi Schell, Miu, Ottolien, Patty Moon, Poems for Jamiro, Pure Desmond, Purple Schulz, Same Day Records, San Glaser, sarajane, Stefanie Boltz, Sven Bünger/ Soulounge, Tabea Booz, Takadoon, Tess Wiley, The Brothers, TOKUNBO, Ulita Knauss, VINTER, WEZN. Spread the word!
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Popakademie Baden-Württemberg setzt auf vollständige Digitalisierung zum Semesterstart
Am Montag, den 30. März 2020 startete an der Popakademie Baden-Württemberg wie geplant das Sommersemester. Wie geplant, bedeutet in Zeiten des Coronavirus und social distancing, dass der Unterricht – trotz neuer Rahmenbedingungen – zu den vorgesehenen Terminen stattfindet. In der Durchführung wird das gesamte Angebot des Lehrplans nun vollständig digital abgebildet. Mit Hilfe von Streamingdiensten und E-Learning können die Studierenden ihre Vorlesungen und Seminare online besuchen und auf Lernmaterialien zugreifen. Die Studierenden aller Studiengänge werden daher von Anfang des Sommersemesters an, alle Vorlesungen, Seminare und Kleingruppen- und Einzelunterrichte besuchen können, in diesem Falle von zu Hause aus. Gleichermaßen sichert die Hochschule damit auch ihre freiberuflichen Dozierenden ab, die einen Teil ihrer Einkünfte aus dem Unterricht an der Popakademie bestreiten und so weiterhin ohne Ausfall unterrichten können.
RAKETEREI the female in music – Virtuelles Festival 10.-13.04.2020
12 Musikerinnen lassen sich von Corona nicht entmutigen und starten gemeinsam mit der Raketerei das the female in music-Festival vom 10.-13.04.2020! Zwölf Künstlerinnen aus ganz Deutschland und aus nahezu allen Genres begleiten euch durch das Osterwochenende. Mit dabei sind Jazz à la flute, Tabea Booz, Juc, Josephine Wirtssohn von APILA, Franziska Schicketanz, MRJN, Tokunbo, Sara Decker Band, Klara Finck, Blanca Núñez, Gwencobain und Linda Kyei. Den Zugang bekommt ihr mit dem Erwerb eines Tickets für 14.-€. Die gesamte Veranstaltung findet auf einer virtuellen RAKETEREI Festivalbühne statt. Für die Regionen, in denen kein stabiles Internet gegeben ist oder für all diejenigen die nur wenig Zeit haben, stehen die Auftritte nach jedem Gig jeweils als Mitschnitt zur Verfügung.
Dabei entführen sie ihr Publikum in jeweils dreißig-minütigen Sets in ihre ganz persönliche musikalische Welt – mal auf Deutsch, mal auf Englisch, mal auf Spanisch; mal mit Gesang, mal mit Band, mal rein instrumental. Anna-Maria Barth wird das abwechslungsreiche Programm durch gemeinsame Meditationssessions ergänzen. Sowohl den Samstag als auch den Sonntag leitet sie durch gezielte Achtsamkeits- und Konzentrationsübungen ein, um die Zuhörerinnen auf die bevorstehende musikalische Unterhaltung einzustimmen.
Sängerhilfe fördert freiberufliche Sänger*innen & Beschäftigte des Musiktheaters
Die Opernhäuser und Theater in Deutschland gehören zu den öffentlichen Einrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie als erste ihren Betrieb einstellen mussten. Ab wann wieder gespielt werden kann, ist angesichts der aktuellen Lage offen. Für die freiberuflichen Sänger*innen, Regisseur*innen, Regieassistent*innen und all jene freien Künstler*innen, die ausschließlich für einzelne Projekte oder Aufführungen engagiert und bezahlt werden, hat die Sängerhilfe eine Spendenaktion gestartet, die bis heute fast 100.000.-€ gesammelt hat. Betroffene können bei der Manfred Strohscheer Stiftung eine einmalige Nothilfe von bis zu 2000.-€ beantragen. Dazu scannen sie den ausgefüllten Antrag und mailen ihn an ed.gn1731868993utfit1731868993s-ree1731868993hcsho1731868993rts-d1731868993erfna1731868993m@efl1731868993ihreg1731868993neas1731868993.
Corona-Soforthilfe des Bundes geht an Künstler*innen vorbei
Die Ankündigung der Bundesregierung, durch das Programm der finanziellen Soforthilfe für Kleinunternehmer*innen und Selbständige auch Künstler*innen unterstützen zu wollen, scheint sich nicht wie erhofft zu erfüllen, denn diese scheint an der Lebensrealität von Künstler*innen und anderen Freiberufler*innen vorbeizugehen. Mit den Mitteln aus dem Soforthilfe-Programm können nämlich nur laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches und nicht die private Miete oder Lebensmittel bezahlt werden. Die auf Künstler*innen spezialisierte Bilanzbuchhalterin Anja Kühn erzählt in einem Gespräch mit der Hessenschau, dass zum Beispiel nicht berücksichtigt worden sei, dass viele Freiberufler zu Hause arbeiten: „Ich glaube, da hat keiner eine echte Vorstellung davon, dass es Menschen gibt, die in ihren Wohnzimmern sitzen und CDs produzieren oder Schüler unterrichten“, ärgert sich Kühn. Musiker*innen, die kein eigenes Arbeitszimmer hätten, können dies dann auch nicht steuerlich geltend machen und als betriebliche Fixkosten anmelden. Zur Deckung des privaten Bedarfs seien die Soforthilfen aber nicht gedacht.
So sind sich der Verband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen (laPROF), die Linke in Hessen und Verdi in ihrer Einschätzung einig. „Veranstaltungen, die zu Recht nicht mehr stattfinden können, müssen wie andere Corona-bedingte Einnahmeausfälle als Fördergrund akzeptiert werden“, sagte Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag. Die Soforthilfen dürften Selbständige wie freiberufliche Künstler*innen, Journalist*innen sowie Musik- oder Volkshochschullehrer*innen nicht ausschließen, sagt auch Volker Koehnen in einer Mitteilung von Verdi Hessen. Sie müssten vielmehr dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.
Je nach Bundesland sind die Hilfen aus Bund und Ländern unterschiedlich eng verzahnt. Hessen z.B. hat sein Hilfsprogramm so eng mit dem Bundesprogramm verknüpft, dass es auf dessen Förderrichtlinien angewiesen ist. „Wir werden den Bund darum bitten klarzustellen, ob mit den Bundesmitteln der Soforthilfe auch der existenzsichernde Lebensunterhalt für Solo-Selbstständige bei Einnahmeausfällen rechtssicher einbezogen werden kann“, kündigte der Sprecher der Kulturministerin Angela Dorn (Grüne) an (Quelle). Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt deshalb Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€; Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. In Thüringen wurde das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“ aufgelegt, bei dem auch Soloselbständige aus künstlerischen Berufen den Antrag auf eine Einmalzahlung stellen können. Bei der Antragstellung müsse die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, erklärte Wirtschaftsminister Tiefensee: „Wir haben das Antragsverfahren bewusst schlank gehalten“, so der Minister. Auch Sachsen-Anhalt will seinen Künstler*innen mit einem Soforthilfeprogramm durch die Corona-Krise helfen. Kulturminister Rainer Robra sagte, die Landesregierung biete „unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an“. Musiker*innen, Schauspieler*innen, bildende Künstler*innen und Schriftsteller*innen können demnach eine Soforthilfe von 400.-€ pro Person und Monat beantragen, zunächst für zwei Monate. Denn anders als geplant, kann das Soforthilfeprogramm des Bundes auch mit Hilfen aus einem Landesprogramm kombiniert werden. Wenn dadurch eine Überkompensation erfolgen sollte, ist diese zurückzuzahlen (Quelle).
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