Förderung für Künstler*innen und Kulturbetriebe in Berlin
Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit ausüben, dabei sind viele Sparten eingeschlossen, unter anderem Musik, Klangkunst, Kuration im Bereich Musik, Komposition etc. Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin aufgerufen werden.
Eine weitere Soforthilfemaßnahme Berlins richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Soforthilfe IV 2.0 umfasst einen Förderzeitraum von September bis Ende November 2020. Anträge können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u.a. Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm und Festivals. Wichtig ist für die Bewilligung, dass Antragstellende alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere ist es eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass sofern möglich, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen wird.
„Künste im interkulturellen Dialog“ in NRW
Mit dem Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte, die die prägende kulturelle Vielfalt des Landes sichtbar und erlebbar machen und den interkulturellen Dialog zwischen den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft unterstützen. Für die Förderung können sich ab sofort alle nordrhein-westfälischen kommunalen und freien Kulturinstitutionen, Kulturträger sowie Künstler*innen bewerben. Gefördert werden Projekte, die im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind, interkulturelle Strukturen intensivieren und mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren. Einsendeschluss für die Bewerbungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ist der 15.10.2020. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury.
#artistathome: Vanessa Novak mit neuem Video „Bound To Change“
Die Singer-/Songwriterin Vanessa Novak hat den Lockdown genutzt und ein Lyric-Video ihres Songs „Bound To Change“ produziert. Den Song hat sie bereits 2013 zusammen mit Markus Rill für ihre gleichnamige CD aufgenommen. Inspiriert durch einen Besuch in ihrem Heimatdorf Contwig, macht sie darin die Angst vor Veränderungen, wie man damit umgeht und die eigene Vergänglichkeit zum Thema. Jetzt folgt das Video dazu:
FMW bietet (Vor-)Studium mit Hauptfach Songwriting an (bis 01.09. anmelden!)
Schon gewusst? An der FMW Frankfurter Musikwerkstatt kannst du Musik mit Hauptfach Songwriting/Komposition studieren! Du kannst wählen zwischen einem Jazz- und einem Popschwerpunkt.
Profilbeschreibung für Bewerber*innen:
● Du solltest am besten schon Songs geschrieben haben, ein eigenes Projekt haben oder für andere schreiben.
● Im Idealfall spielst du mehrere Instrumente (ein bisschen) und kannst auch etwas singen.
● Du hast an Musik aber auch an Texten Interesse. Allgemein solltest du interessiert sein an Kunst und Kultur, aber auch an der Welt an sich, die dich umgibt.
● Mit Aufnahmetechnik kennst du dich aus oder sie ist dir zumindest nicht komplett fremd.
Für das Vorstudium gibt es eine Einstufungsaudition am Dienstag, 08. September 2020, wo mindestens eine Eigenkompostition mitgebracht werden muss (Anmeldung). Die Aufnahmeprüfungen für das reguläre Studium finden am 08. + 09. September 2020 statt (Anmeldung).
Die FMW Frankfurter Musikwerkstatt (FMW Jazzschool) vermittelt im Rahmen eines achtsemestrigen Studiengangs den Abschluss „Staatlich anerkannter Berufsmusiker und Instrumentalpädagoge für Jazz und Popularmusik“. Das Studium umfasst eine praktische und theoretische Musikausbildung im Jazz- und Popularmusikbereich mit der Zielsetzung, der/dem Studierenden professionelle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Ziel der integrierten pädagogischen Ausbildung ist die Befähigung zur Lehrtätigkeit im Instrumentalhauptfach, in Jazztheorie und Ensemblespiel.
Sämtliche Lehrveranstaltungen der FMW werden in Blockwochen angeboten, die alle 2 Wochen stattfinden. Jedes Semester dauert 6 Monate und umfasst insgesamt 9 Blockwochen zuzüglich einer Prüfungswoche für den Studiengang.
Anmeldeschluss verlängert: 01.09.20, Start: Wintersemester 2020/21
#artistathome: The Kut mit „raw & unplugged“-Livestream
Podcasttipp: „Was hörst Du?“ mit Hendrika Entzian @ DLF
„Was hörst Du?“ heißt eine neue Rubrik im Jazzfacts-Magazin des Deutschlandfunks. Die Bassistin und Komponistin Hendrika Entzian trifft Kolleg*innen, um sie nach ihren Hörempfehlungen zu fragen. Für die erste Folge griff die Harfenistin Kathrin Pechlof in ihren Plattenschrank. Für jeden Monat ist ein Beitrag geplant.
Schleswig-Holstein sucht Kulturknotenpunkte
Kulturangebote allen zugänglich machen, Kulturschaffende vernetzen und einen Anstoß geben für Innovationen – das wollen die „Kulturknotenpunkte“ in Schleswig-Holstein. Seit 2015 übernehmen landesweit unterschiedliche Einrichtungen die Aufgabe als „Kulturknotenpunkt“. Zur Zeit können sich in den Regionen Nordwest, West, Südwest, Südost und Ost wieder Institutionen als Kulturknotenpunkt für den Zeitraum 2021-2025 bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 25.09.2020. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Kiel fördert das Projekt pro Kulturknotenpunkt mit jährlich 20.000 Euro. Die Kulturknotenpunkte arbeiten spartenübergreifend und unterstützen Innovationen der Kultur im ländlichen Raum. Sie verstehen sich als Multiplikatoren der Landeskulturpolitik vor Ort und befördern entsprechende Prioritäten (z.B. Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Kulturelle Bildung). Sie sollen an bestehenden professionell geführten Einrichtungen mit kulturellem Bezug und Erfahrung in der Vernetzungsarbeit angesiedelt werden. Besonders geeignet sind Einrichtungen, die die Aufgaben als Kulturknotenpunkt eng mit ihrem eigenen Tätigkeitsfeld verbinden und dadurch Synergien nutzen können.
Klangspektrum Baden-Württemberg
Die Baden-Württemberg Stiftung hat in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, bei dem bis zu 1.000 Musiker*innen aus verschiedensten Stilrichtungen gegen Honorar ihre neuesten, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werke und Interpretationen per Video präsentieren und einsenden können. Damit setzen sie ein Zeichen unabhängig vom „Masterplan Kultur“ der Landesregierung, um die Musikszene zu unterstützen. Es soll eine breite Dokumentation der musikalischen Vielfalt und des Ideenreichtums in Baden-Württembergs entstehen. Dieses Werk kann die Öffentlichkeit ab Herbst 2020 auf der Website des Klangspektrums BW erleben. Außerdem werden alle eingereichten Arbeiten in einem großen Video-Clip auf der Webseite des SWR veröffentlicht. Die Kunstschaffenden erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar von 1.500 Euro. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik/Jazz/Populäre Musikstile/Cultural Diversity/Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können. Für jede Kategorie vergibt eine Jury zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000 Euro.
Sachsen bekommt Jazzverband
Am 14. August 2020 wurde in Dresden der Jazzverband Sachsen e.V. gegründet. Zwölf Musiker*innen und Kulturschaffende haben sich an der Gründung beteiligt, und in der dreimonatigen Vorbereitungsphase über 50 Akteure aus ganz Sachsen für die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen gewonnen. Der neu gegründete Verein möchte die Interessen der sächsischen Jazzszene bündeln und gegenüber der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung vertreten. Außerdem sollen Beratung, Förderung, Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Kompetenzbündelung angeboten werden. Ein erster wichtiger Schritt wird der Aufbau einer gemeinsamen Onlinepräsenz sein.
Arbeitsstipendien in Hessen ausgeweitet
Die hessischen Arbeitsstipendien zur Unterstützung von Künstler*innen in der Corona-Pandemie kommen gut an: Mehr als 2.600 dieser Stipendien in Höhe von 2.000 Euro wurden bisher bewilligt. Nun erweitert das Land den Kreis der Antragsberechtigten: Zusätzlich zu allen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherten mit Erstwohnsitz in Hessen können nun auch nicht in der KSK versicherte freiberuflich tätige Künstler*innen ein Arbeitsstipendium beantragen, wenn sie in den Jahren 2018 und 2019 jeweils mehr als 3.900 Euro Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit erzielt haben. Diese können ihre Tätigkeit über Aufstellungen ihrer Kunstprojekte in den vergangenen drei Jahren, Auszeichnungen sowie Mitgliedschaften in einschlägigen Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und bei professionellen Vermittlungsagenturen belegen. Außerdem gehören eine kurze Projektskizze und ein Nachweis über den Erstwohnsitz in Hessen zum Antrag, der noch bis zum 15. September 2020 bei der Hessischen Kulturstiftung gestellt werden kann. In den kommenden Tagen wird das Bewerbungsportal der Hessischen Kulturstiftung für die neuen Anträge umgerüstet. Noch bis zum 30. August 2020 können zudem Einzelkünstler*innen sowie freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen Projektstipendien beantragen, mit denen sie den Übergang hin zur Entwicklung neuer Formate meistern. Insgesamt stehen Mittel für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von bis zu 5.000 Euro und für 250 Gruppen in Höhe von bis zu 18.000 Euro bereit. Das Programm richtet sich an bildende oder darstellende Künstler*innen, Film- und Musikschaffende, Autor*innen, aber auch zum Beispiel an Menschen, die Kultur vermitteln.
NEUSTART KULTUR für Musikfestivals und Veranstalter*innen
Für Veranstalter*innen von Musikfestivals und Livemusik-Programmen aller Genres stellt das Bundesprogramm Neustart Kultur 80 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Weitere Hilfs- und Fördermaßnahmen für Clubs und Livemusik-Spielstätten, Musikverlage und den Musikfachhandel sind geplant. Musikfestivals können durch das Förderprogramm bis zu 250.000 Euro erhalten, Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen bis zu 800.000 Euro. Die Fördermittel dienen vor allem der Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Auch alternative, pandemiegerechte Kulturerlebnisse sowie nachhaltige und barrierefreie Livemusik-Formate werden gefördert. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind ab dem 7. September 2020 auf der Website der Initiative Musik zu finden. Die Initiative Musik bietet ab dem 1. September 2020 dazu eine telefonische Beratung an.
Charité befürwortet volle Säle bei Klassikveranstaltungen
Mit einem verpflichtenden Mund-Nase-Schutz für alle Besucher*innen während der gesamten Veranstaltung könnten sämtliche Plätze bei Klassikkonzerten und Opernhäusern besetzt werden. Eine entsprechende Empfehlung haben die Charité Institute für Sozialmedizin und Epidemiologie sowie für Hygiene und Umweltmedizin zum Publikumsbetrieb während der Covid-19-Pandemie herausgegeben. Bedingungen für einen vollbesetzten Saal seien zudem zwingend die Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, eine ausreichende Belüftung bzw. HEPA-Filter, die regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen, Abstandsregeln in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie z. B. Foyers und Sanitärräumen, eine kontaktlose Ticketkontrolle, die Hinterlegung von Kontaktdaten sowie der Verzicht auf Catering.
Der Direktor des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie der Charité, Prof. Dr. Stefan Willich, sagte im Inforadio vom rbb: „Das Publikum von Klassikveranstaltungen ist diszipliniert und hat ein aufgeklärtes Verständnis für gesundheitliche Zusammenhänge. Zudem wird während der Konzerte nicht gesprochen. Wir haben deshalb ein spezifisches Konzept für Klassikveranstaltungen in Coronazeiten entwickelt. Der Wunsch des Publikums nach dem direkten Konzerterlebnis ist groß. Mit einer strengen Maskenpflicht sowie den weiteren Schutzmaßnahmen ist ein sicherer Konzert- und Opernbetrieb auch in vollbesetzten Sälen möglich.“