Projektförderprogramm „The Art Of Bringing Europe Together“
In ihrem Call for Projects sucht die Allianz Kulturstiftung Projekte, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur dazu beitragen, Freiräume zu schaffen, eine kritische Auseinandersetzung über die Zukunft Europas zu ermöglichen, einen Austausch und eine grenzüberschreitende Vernetzung zu fördern. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte, die translokal konzipiert sind, bei denen also Partner*innen aus verschiedenen Ländern oder unterschiedlichen Regionen zusammenarbeiten. Projekte, die aus einer künstlerischen Perspektive über den eigenen Wirkungskreis hinausblicken, die neue, ungewöhnliche Allianzen eingehen und möglichst unterschiedliche Akteur*innen ansprechen und miteinander kooperieren lassen. Die Stiftung interessiert sich auch besonders für Projekte im Schnittbereich von Kunst und Digitalisierung, die inklusive und partizipative Angebote entwickeln. Wichtig sind uns dabei zwei Punkte: Wer ist an einem Projekt beteiligt? Wer wird angesprochen? Die Ausschreibung ist offen für alle Sparten und besonders für das spartensprengende Experiment. Je mehr der im Call angesprochenen Aspekte von einem Projekt aufgegriffen werden, desto höher sind die Chancen einer Auswahl. Es wird empfohlen, so früh wie möglich eine Projektskizze einzureichen, für einen Projektbeginn in der ersten Jahreshälfte 2021 müssen Projektskizzen bis spätestens zum 1. September vorliegen.
Record Store Day: erstes Street Date
Am Samstag, 29. August landet der erste Record Store Day-Drop in den teilnehmenden Plattenläden! Die Initiative für unabhängige Plattenläden hatte in den letzten Monaten ein ganz neues Konzept gestrickt und uns mit #loverecordstores-Aktionen die Zeit des Lockdown versüßt. Jetzt heißt es, nochmal die RSD-Drop Liste genau unter die Lupe zu nehmen, um am Samstag kein Lieblingsstück zu übersehen. Eine große Bandbreite älterer und neuer Künstler*innen aus unterschiedlichsten Genres stehen darauf. Um die diesjährige Alternative zum Event RECORD STORE DAY in Form von Street Dates im August, September und Oktober für alle Beteiligten zu einem rundum positiven Erlebnis werden zu lassen, bittet die Initiative um eure Kooperation. Gerade jetzt brauchen die Plattenläden die Unterstützung mehr denn je. Anstatt also die Chance auf exklusive RSD-Releases dieses Jahr nicht wahrzunehmen, packt lieber euren Mund-Nasenschutz und ein paar Groschen mehr als geplant ein und macht euch am Samstag, 29. August auf zu eurem Lieblingsplattenhändler. Erkundigt euch gerne im Vorfeld über die Maßnahmen eures Zielstores, der bereits ein Hygiene-Konzept vorbereitet hat.Eine Übersicht aller teilnehmenden Plattenläden findet ihr hier.
„Kulturkoffer“ in Hessen geht in die nächste Runde
Die nächste Ausschreibungsrunde des hessischen Förderprogramms „Kulturkoffer“ ist gestartet. Bis zum 11.10.2020 können sich wieder alle, die Projekte im Bereich der Kulturellen Bildung anbieten, um die Landesfördermittel aus dem „Kulturkoffer“ bewerben. Dabei werden bereits etablierte Vorhaben genauso angesprochen wie neue Angebote, die vor allem Kindern und Jugendlichen zwischen 10 bis 16 Jahren Lust auf Kultur machen, aber auch generationenübergreifend begeistern. Der „Kulturkoffer“ steht allen künstlerischen Sparten offen – vom Graffiti-Workshop über Theaterkurse bis hin zu Rap-Projekten. Voraussetzung ist, dass das Projekt mit mindestens einem Kooperationspartner gemeinsam geplant und im Zeitraum von April bis Dezember 2021 durchgeführt wird. Eine unabhängige Jury wählt aus den eingereichten Projektideen aus. Die Koordinierungsstelle Kulturkoffer in der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. koordiniert das Förderprogramm und das Ausschreibungsverfahren.
NEUSTART KULTUR fördert Musikfestivals und Veranstalter*innen
Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert in zwei Teilprogrammen Musikclubs, Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen. Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020. Die Anträge für die Förderung für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen – ebenfalls gestaffelt bis zu einer Höhe von 150.000€ pro Antragssteller*in – starten am 06.09.2020. Telefonische Antragsberatung gibt die Initiative Musik ab dem 01.09.2020. Oder ihr schaut euch dieses kompakte Erklärvideo an:
Förderung für Künstler*innen und Kulturbetriebe in Berlin
Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit ausüben, dabei sind viele Sparten eingeschlossen, unter anderem Musik, Klangkunst, Kuration im Bereich Musik, Komposition etc. Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin aufgerufen werden.
Eine weitere Soforthilfemaßnahme Berlins richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Soforthilfe IV 2.0 umfasst einen Förderzeitraum von September bis Ende November 2020. Anträge können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u.a. Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm und Festivals. Wichtig ist für die Bewilligung, dass Antragstellende alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere ist es eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass sofern möglich, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen wird.
„Künste im interkulturellen Dialog“ in NRW
Mit dem Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte, die die prägende kulturelle Vielfalt des Landes sichtbar und erlebbar machen und den interkulturellen Dialog zwischen den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft unterstützen. Für die Förderung können sich ab sofort alle nordrhein-westfälischen kommunalen und freien Kulturinstitutionen, Kulturträger sowie Künstler*innen bewerben. Gefördert werden Projekte, die im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind, interkulturelle Strukturen intensivieren und mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren. Einsendeschluss für die Bewerbungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ist der 15.10.2020. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury.
#artistathome: Vanessa Novak mit neuem Video „Bound To Change“
Die Singer-/Songwriterin Vanessa Novak hat den Lockdown genutzt und ein Lyric-Video ihres Songs „Bound To Change“ produziert. Den Song hat sie bereits 2013 zusammen mit Markus Rill für ihre gleichnamige CD aufgenommen. Inspiriert durch einen Besuch in ihrem Heimatdorf Contwig, macht sie darin die Angst vor Veränderungen, wie man damit umgeht und die eigene Vergänglichkeit zum Thema. Jetzt folgt das Video dazu:
FMW bietet (Vor-)Studium mit Hauptfach Songwriting an (bis 01.09. anmelden!)
Schon gewusst? An der FMW Frankfurter Musikwerkstatt kannst du Musik mit Hauptfach Songwriting/Komposition studieren! Du kannst wählen zwischen einem Jazz- und einem Popschwerpunkt.
Profilbeschreibung für Bewerber*innen:
● Du solltest am besten schon Songs geschrieben haben, ein eigenes Projekt haben oder für andere schreiben.
● Im Idealfall spielst du mehrere Instrumente (ein bisschen) und kannst auch etwas singen.
● Du hast an Musik aber auch an Texten Interesse. Allgemein solltest du interessiert sein an Kunst und Kultur, aber auch an der Welt an sich, die dich umgibt.
● Mit Aufnahmetechnik kennst du dich aus oder sie ist dir zumindest nicht komplett fremd.
Für das Vorstudium gibt es eine Einstufungsaudition am Dienstag, 08. September 2020, wo mindestens eine Eigenkompostition mitgebracht werden muss (Anmeldung). Die Aufnahmeprüfungen für das reguläre Studium finden am 08. + 09. September 2020 statt (Anmeldung).
Die FMW Frankfurter Musikwerkstatt (FMW Jazzschool) vermittelt im Rahmen eines achtsemestrigen Studiengangs den Abschluss „Staatlich anerkannter Berufsmusiker und Instrumentalpädagoge für Jazz und Popularmusik“. Das Studium umfasst eine praktische und theoretische Musikausbildung im Jazz- und Popularmusikbereich mit der Zielsetzung, der/dem Studierenden professionelle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Ziel der integrierten pädagogischen Ausbildung ist die Befähigung zur Lehrtätigkeit im Instrumentalhauptfach, in Jazztheorie und Ensemblespiel.
Sämtliche Lehrveranstaltungen der FMW werden in Blockwochen angeboten, die alle 2 Wochen stattfinden. Jedes Semester dauert 6 Monate und umfasst insgesamt 9 Blockwochen zuzüglich einer Prüfungswoche für den Studiengang.
Anmeldeschluss verlängert: 01.09.20, Start: Wintersemester 2020/21
#artistathome: The Kut mit „raw & unplugged“-Livestream
Podcasttipp: „Was hörst Du?“ mit Hendrika Entzian @ DLF
„Was hörst Du?“ heißt eine neue Rubrik im Jazzfacts-Magazin des Deutschlandfunks. Die Bassistin und Komponistin Hendrika Entzian trifft Kolleg*innen, um sie nach ihren Hörempfehlungen zu fragen. Für die erste Folge griff die Harfenistin Kathrin Pechlof in ihren Plattenschrank. Für jeden Monat ist ein Beitrag geplant.
Schleswig-Holstein sucht Kulturknotenpunkte
Kulturangebote allen zugänglich machen, Kulturschaffende vernetzen und einen Anstoß geben für Innovationen – das wollen die „Kulturknotenpunkte“ in Schleswig-Holstein. Seit 2015 übernehmen landesweit unterschiedliche Einrichtungen die Aufgabe als „Kulturknotenpunkt“. Zur Zeit können sich in den Regionen Nordwest, West, Südwest, Südost und Ost wieder Institutionen als Kulturknotenpunkt für den Zeitraum 2021-2025 bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 25.09.2020. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Kiel fördert das Projekt pro Kulturknotenpunkt mit jährlich 20.000 Euro. Die Kulturknotenpunkte arbeiten spartenübergreifend und unterstützen Innovationen der Kultur im ländlichen Raum. Sie verstehen sich als Multiplikatoren der Landeskulturpolitik vor Ort und befördern entsprechende Prioritäten (z.B. Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Kulturelle Bildung). Sie sollen an bestehenden professionell geführten Einrichtungen mit kulturellem Bezug und Erfahrung in der Vernetzungsarbeit angesiedelt werden. Besonders geeignet sind Einrichtungen, die die Aufgaben als Kulturknotenpunkt eng mit ihrem eigenen Tätigkeitsfeld verbinden und dadurch Synergien nutzen können.
Klangspektrum Baden-Württemberg
Die Baden-Württemberg Stiftung hat in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, bei dem bis zu 1.000 Musiker*innen aus verschiedensten Stilrichtungen gegen Honorar ihre neuesten, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werke und Interpretationen per Video präsentieren und einsenden können. Damit setzen sie ein Zeichen unabhängig vom „Masterplan Kultur“ der Landesregierung, um die Musikszene zu unterstützen. Es soll eine breite Dokumentation der musikalischen Vielfalt und des Ideenreichtums in Baden-Württembergs entstehen. Dieses Werk kann die Öffentlichkeit ab Herbst 2020 auf der Website des Klangspektrums BW erleben. Außerdem werden alle eingereichten Arbeiten in einem großen Video-Clip auf der Webseite des SWR veröffentlicht. Die Kunstschaffenden erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar von 1.500 Euro. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik/Jazz/Populäre Musikstile/Cultural Diversity/Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können. Für jede Kategorie vergibt eine Jury zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000 Euro.