Initiative Musik über NEUSTART KULTUR
Das Interesse der Betreiber*innen von kleinen und mittleren Livemusikclubs am NEUSTART-KULTUR-Förderprogramm für Musikclubs ist sehr groß. Bis zum Antragsschluss am 31. Oktober 2020 gingen 536 Anträge von Musikclubs aus allen Bundesländern ein. Bis Ende November sollen möglichst viele Musikclubs eine Zusage erhalten, bis die zur Verfügung stehenden Mittel komplett ausgeschöpft sind. Die insgesamt beantragte Fördersumme liegt 35 Prozent über dem Förderbudget. Die Musikclubs erhalten finanzielle Unterstützung, um unter den aufgrund der Pandemie veränderten Bedingungen, sichere sowie kulturell wertvolle Musikveranstaltungen planen und verwirklichen zu können.
Das Antragsverfahren des Förderprogramms für Festivals und Livemusik-Veranstalter*innen wird verlängert. Der neue Antragsschluss ist nun der 30. November 2020. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Festivals und örtlich gebundenen Livemusikveranstaltungen sowie Tourneeveranstalter*innen, sofern sie die Hauptverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für ihren Leistungsanteil tragen. Die Fördermittel können als Zuschüsse sowohl für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals als auch für deren Planung bis einschließlich 2022 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Anzahl der Konzerte, der verkauften Tickets und der Umsätze der Jahre 2017 bis 2019. Am 12. November, von 15-16h, bietet die Initiative Musik einen weiteren Info-Call zu diesem Programm an, der ohne Voranmeldung zugänglich ist.
Call for Papers: Jazz Practice Research
Das International Network for Artistic Research hat einen Call for Papers für seine zweite Konferenz veröffentlicht, bei der es unter anderem um Themen gehen soll wie „research of vs research with“, „demonstrating ‚rigour‘ in improvised music“, „knowledge exchange via improvised music practice“ und „value/application of knowledge to the wider research community“. Die Konferenz findet vom 18.-22. Januar 2021 nur online statt; die Deadline für Referatsvorschläge ist der 9. November 2020.
Karolina Strassmayer wird neue Professorin an der Folkwang Universität der Künste
Die Folkwang Universität der Künste ist diese Woche in die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020|21 gestartet. Neu dabei sind fünf Professor*innen: u.a. wird Karolina Strassmayer Jazz-Saxophon und Ensembleleitung lehren. Die Österreicherin zählt zu den besten Altsaxophonist*innen der Welt. Sie ist Gründungsmitglied des renommierten Quartetts KLARO!, spielte über 15 Jahre lang in der New Yorker Jazzszene und trat 2005 als erste Frau in die WDR Big Band Köln ein. Als Gastdozentin war sie bereits am Conservatorium Maastricht und als Mentorin im Mentors Program der Women in Jazz Organization in New York tätig. Außerdem tritt Dr. Anne Steinbach eine Professur für Musikpädagogik | Musikdidaktik mit Schwerpunkt in den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen an.
#artistathome: Fjarill starten Crowdfunding für neues Album „POËSI“
Dokumentarfilm & Album featured bolivianische Sängerin Luzmila Carpio
„Luzmila Y Los Pájaros“ („Luzmila and the Birds“) heißt ein Projekt, das einer der großen lateinamerikanischen Stimmen, der Bolivianerin Luzmila Carpio einen Dokumentarfilm und ein Album widmet. Es erkundet Werk und Leben der Vokalistin, die dem indigenen Volk der Quechua angehört. Dabei setzt die Doku einen Akzent auf den Kampf der Indigenen für den Erhalt ihrer Sprache, ihres Landes und ihrer Lebensweise, beleuchtet ihre Spiritualität und ihre Verbindung zur weiblichen Erdgottheit Pachamama. Carpio ist eine der wichtigsten Fürsprecherinnen der Quechua, da sie mit ihrer Musik das Anliegen ihres Volkes in die Welt trägt. Regisseur Pablo Mensi sagt dazu: „Ich denke, ‚Ludmila Y Los Pájaros‘ ist der wichtigste Dokumentarfilm, den ich gedreht habe, wegen der Empfindsamkeit der Protagonistin, der Schönheit ihrer Musik und der Wichtigkeit der Botschaft von Umweltbewusstsein, Ermächtigung der Frauen und sozialer Gerechtigkeit.“ Die erste Hälfte der Doku ist bereits abgedreht, die Fortsetzung durch Corona ins Stocken geraten. Um die Dreharbeiten fertigstellen und das Filmmaterial bearbeiten zu können, haben die Macher*innen eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, die ihr hier unterstützen könnt. Das dazugehörige Album soll 2021 bei ZZK Records erscheinen.
Better Things bietet Knowledge-Sessions an
Better Independent ist ein Projekt der all female Agentur Better Things, das unabhängigen Künstler*innen mit Know-How dazu verhelfen will, sich eine Karriere aufzubauen. Mit ihrem Podcast und sog. „Knowledge Sessions“ vermitteln die Macherinnen wichtiges Insiderwissen über den deutschen Musikmarkt und bringen ihre langjährige Erfahrung aus diversen Gebieten mit ein. In der Online-Session „How to Make Money with Music in Times of COVID-19?“ gibt Steffi von Kannemann einen Einblick in die vielen Möglichkeiten, jenseits des Livespielens Geld zu verdienen und das Einkommen auf breitere Füße zu stellen. Es geht um Streaming, Merch Innovations, Crowdfunding und mehr. Wer möchte, kann noch eine persönliche Beratung dazubuchen, in der Fragen beantwortet und persönliche Strategien vorgeschlagen werden. Eine weitere Session beschäftigt sich mit der Frage, wie frau selbst ein Album veröffentlichen kann. Anna Dungal gibt Tipps und Tricks zu Selfpublishing, Vertrieb, Online-Auftritt usw. und zeigt einen 10-Schritte-Plan bis zum Release auf.
Die Sessions dauern je 3 Stunden und werden via Zoom in Englisch abgehalten. Kosten pro Workshop: 140.-€ nur Session, 200.-€ Session plus Beratung.
Berlin verlängert Hilfen für Kulturbetriebe und Medienunternehmen
Kulturbetriebe und Medienunternehmen sind von der aktuellen Corona-Pandemie besonders hart betroffen, die neu beschlossenen Einschränkungen werden die Lage für die Unternehmen noch verschärfen. Um möglichst schnell Hilfen bereitstellen zu können, soll daher das Soforthilfeprogramm IV in Version 3.0 in unveränderter Form fortgeführt werden und wird den Förderzeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 umfassen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Die Soforthilfe IV 3.0 gewährt Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen innerhalb dieser Monate. Antragstellende, die für diesen Zeitraum absehbare Zahlungsschwierigkeiten erwarten, die sie in ihrer Existenz bedrohen, können auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung einen Zuschuss beantragen. Die Zuschusshöhe ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV 3.0 können von Mittwoch 11. November 2020, 9 Uhr bis zum Mittwoch, 18. November 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (http://www.ibb.de/soforthilfe4) eingereicht werden. Voraussetzung bei der Soforthilfe IV 3.0 ist, dass die Überbrückungshilfe II des Bundes (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) in Anspruch genommen wird, sofern dies gemäß den Antragsvoraussetzungen möglich ist. Die Beantragung der Überbrückungshilfe II sollte demnach vor Antragstellung bei der Soforthilfe IV 3.0 erfolgen. Sollte eine Antragstellung bei der Überbrückungshilfe II nicht möglich sein, ist dies bei der Antragstellung zur Soforthilfe IV 3.0 entsprechend zu erläutern. Darüber hinaus sind Antragstellende gehalten zu prüfen, ob weitere – zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannte und zugängliche – Hilfsmaßnahmen des Bundes oder des Landes Berlins genutzt werden könnten. Die Soforthilfe IV 3.0 richtet sich an Kultureinrichtungen/ -betriebe ab zwei Beschäftigten, die auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten.Weitere Informationen zum Programm sowie einen Leitfaden zur Antragstellung und ausführlichen FAQ-Katalog finden Sie ab heute, 3. November 2020, auf der Webseite der Investitionsbank Berlin. Für Fragen zur Antragsstellung, die über den FAQ-Katalog hinausgehen, steht das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH über das Kontaktformular der IBB zur Verfügung. Darüber hinaus lädt Kreativ Kultur Berlin zu einer Online-Infosession zur Soforthilfe IV 3.0 am 6. November 2020 um 10.30 Uhr ein.
Dachverbände legen gemeinsame Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht vor
Zwölf Dachverbände und Netzwerke aus unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft haben auf die Notwendigkeit einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts hingewiesen. Anlässlich einer Debatte im Deutschen Bundestag fordern sie darin eine Klarstellung im Gesetz, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstandsgebot zu Parteien eingehalten wird. So müsse sich ein Umweltverband politisch für mehr Fahrradwege oder ein Sportverband für eine bessere Förderung des Breitensports einsetzen dürfen. Zudem sei eine Klarstellung notwendig, dass sich gemeinnützige Organisationen ausnahmsweise für andere als die eigenen gemeinnützigen Zwecke engagieren dürfen. Dies ist auch wichtig für unsere Arbeit im Frauen Musik Büro. Unser gemeinütziger Zweck ist die Förderung von Kunst und Kultur – dennoch sind für unser Selbstverständnis auch zum Beispiel Gleichstellungsfragen wichtig. Schließlich fordern die Organisationen eine Aufnahme der Zwecke Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Frieden als gemeinnützig gemäß der Abgabenordnung.
Jetzt Veranstalter*innen unterstützen: #seidabeiSchenkDeinTicket
Marlis Bredehorst im Alter von 64 Jahren verstorben
#artistathome: Coucou senden Vorboten ihrer neuen EP „GIRL“
Das Pop Noir-Trio Coucou aus Leipzig und Berlin releast in Kürze seine neue EP „GIRL“ (VÖ: 26.11.2020). Live könnt ihr sie am 05.11.2020 (16:30 Uhr) sehen, wenn sie im Rahmen der Liveperformances von „Most Wanted: Music 2020 – The Hybrid Music Conference“ auftreten. Einen Vorgeschmack ihrer neuen Songs vermittelt ihr neues Video „My Idea Of You“:
Forum Musikwirtschaft nimmt Stellung zur Wirtschaftshilfe
Das Forum Musikwirtschaft begrüßt die angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Entschädigung finanzieller Ausfälle aufgrund von Unternehmensschließungen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie. Bei dem durchaus beachtlichen Entschädigungsbeschluss fallen jedoch zahlreiche Unternehmen der Musikwirtschaft sowie Künstler*innen und Urheber*innen ein weiteres Mal durch das Hilfe-Raster. Das Forum erwartet daher, dass durch die Ausgestaltung des Beschlusses sichergestellt wird, dass tatsächlich alle Unternehmen, die durch den neuen Lockdown unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen sind, ebenfalls durch den Beschluss begünstigt werden. Es sei nicht ohne weiteres nachvollziehbar, wieso vor allem der Freizeit- und Unterhaltungsbereich und damit auch Veranstalter*innen, Künstler*innen, Musikautoren*innen, deren Verleger*innen, Labels und Hersteller, Vertriebe und Fachhandel von Musikinstrumenten und Musikequipment derart umfassend in ihrer Berufsausübung beschränkt werden. Die Forderungen des Forums Musikwirtschaft sind: die Anerkennung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe von 2.500 Euro; die Veränderung des Begriffs „Soloselbstständige“ in „Selbstständige Einzelunternehmer und Personengesellschaften“; die Gewährung der Entschädigung für alle auch nur mittelbar betroffenen Unternehmen des sehr heterogenen Wirtschaftszweigs – darunter Veranstalter*innen, Künstler*innen, Musikautoren*innen, Labels, Musikverleger*innen, Künstlervermittler*innen, Hersteller, Vertriebe und Fachhandel von Musikinstrumenten und Musikequipment sowie von dem Wirtschaftszweig abhängige Dienstleistungs- und Zulieferbetriebe; eine geänderte Berechnungsgrundlage für die Entschädigung – die Berechnung möglicher Hilfen, rein auf Basis des Novembers 2019 als Vergleichsmonat, wird den Tätigkeitsstrukturen der Musikwirtschaft nicht gerecht. Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sechs maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband der Musikindustrie), der DMV(Deutscher Musikverleger-Verband), die LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen).