Verbände freischaffender Musiker*innen fordern Nachbesserung bei den Corona-Bundeshilfen
Selbstständige Kulturschaffende befinden sich seit Anfang November 2020 im Dauer-Lockdown, der ihnen ein Arbeiten faktisch unmöglich macht. Doch die Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes kamen bei vielen existenziell betroffenen professionellen Musiker*innen noch immer zu oft nicht an. Am 30. April 2021 endet die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfen. Der Deutsche Musikrat fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion, dem Deutschen Komponistenverband, dem Deutschen Tonkünstlerverband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Gesellschaft für Neue Musik und der Vereinigung Alte Musik eine rasche Umsetzung der folgenden Nachbesserungen der Antragsregularien.
Förderprogramm Soforthilfe Kultur III läuft in Schleswig-Holstein an
Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Wir sind immer noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Einschränkungen stark betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur III“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (19. April) in Kiel. Insgesamt rund 13,5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, überregional wirkende Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, kulturelle Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen, die nicht in Trägerschaft einer Kommune sind; kulturelle Vereine mit maximal einer / einem geringfügig Beschäftigten, die nur regional wirken (in begrenztem Umfang) und Einrichtungen, die institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein erhalten oder in den Jahren 2016-2021 Fördermittel aus der Kulturabteilung erhalten haben. Antragsschluss für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ist der 31. Juli 2021. Ein weiterer Bewilligungszeitraum ist für Juli bis Dezember 2021 geplant, der Antragsschluss dafür ist dann am 31. Januar 2022.
Landesregierung NRW fördert junge Kunstformen im Ruhrgebiet ab 2022
Virtual Reality, zeitgenössische Akrobatik, Breakdance oder Techno-Sounds – mit dem bis 2030 angelegten Dekadenprojekt „Metropole der Künste Ruhr“ fördert die Landesregierung unter dem Dach der Ruhr-Konferenz umfassend junge künstlerische Ausdrucksformen im Ruhrgebiet und setzt so frische Impulse im dichten Kulturangebot der Metropole Ruhr. Ziel ist die Etablierung eines Ökosystems neuer, internationaler Künste, das künftig das kulturelle Profil der Region auf besondere Weise prägen und die nationale wie internationale Sichtbarkeit stärken soll. Im Zentrum des Vorhabens steht das neue Förderfeld „Neue Künste Ruhr“, dass sich in vier Programmlinien unterteilt. Diese sind:
1. die digitalen Künste, die auf meist interaktive Weise sowohl neue ästhetische Erlebnisse ermöglichen, als auch die Effekte der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche in den Fokus nehmen,
2. die Urban Arts, die verschiedene Strömungen der Subkultur wie Hip Hop, Street Art, Breakdance und Poetry Slam mit zeitgenössischem Tanz, Bildender Kunst und Musik verbinden,
3. der zeitgenössische Zirkus, der Elemente der Artistik mit zeitgenössischem Tanz, moderner und klassischer Musik, Theater und Medienkunst verknüpft, sowie
4. die Clubszene der elektronischen Musik, die Lichtkunst, Sound-Art und zeitgenössischen Tanz kombiniert und auf besondere Weise für urbane Kulturorte einer Metropole steht.
Mit der Förderung der Neuen Künste sollen zukunftsweisende Kunstformen fest im Ruhrgebiet verankert und Künstler*innen an die Region gebunden werden. Dabei sollen Projektvorhaben, Stipendien für Künstler*innen – sowohl in Verbindung mit Kulturinstitutionen als auch mit Wirtschaftsunternehmen – sowie Veranstaltungsformate gefördert werden, die Aufrufe starten voraussichtlich im Sommer 2021. Flankiert werden soll das Förderfeld von strukturellen Ankerprojekten, darunter neue Ausbildungs- und Produktionszentren etwa im Bereich Artistik oder Urban Arts sowie große Veranstaltungen, wie das digitale Kunstfestival „The New Now“, das erstmals im Sommer dieses Jahres auf Zeche Zollverein stattfinden wird. Langfristig sollen außerdem neue Aus- und Fortbildungsangebote für den Bereich der Neuen Künste entstehen, um Künstler*innen in diesem Feld weiter zu professionalisieren. So sollen etwa gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Akademien in der Region weitere Studiengänge für die Neuen Künste entwickelt werden.
Förderprogramm IMPULS unterstützt Amateurmusik in ländlichen Räumen
Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Laien-Ensembles – nach Monaten des Stillstands – neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen. IMPULS ist ein Baustein des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung. Das neue Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteur*innen vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen. Neben der möglichst schnellen Befähigung zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit verfolgt das Programm auch das Ziel, die Ensembles strukturell zu stärken und bei den Transformationsprozessen zu unterstützen, die sich durch die Pandemie noch beschleunigt haben. Dazu gehören z.B. neue, kreative Proben- und Konzertformate, mediale Sichtbarkeit, Maßnahmen zur (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern oder Förderung von Digitalität. Anträge können von 1.-31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Ensembles können sich um Fördersummen von 2.500 bis 15.000 Euro bewerben; einen Eigenanteil von 10% der Antragssumme müssen sie allerdings selbst tragen, z. B. durch ehrenamtliche Arbeit. Die geförderten Projekte werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert.
Bewerbungsphase für den Hamburger Elbkulturfonds 2022 startet
Die Freie Szene ist von den pandemiebedingten Einschränkungen stark betroffen, da sie in besonderem Maße auf die Umsetzung einzelner Projekte angewiesen ist. Die Behörde für Kultur und Medien stockt daher auch dieses Jahr den Fonds um 250.000 Euro aus dem Corona Hilfspaket Kultur auf insgesamt 750.000 Euro auf. Gefördert werden nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freischaffenden Kunst- und Kulturszene. Projektanträge für den Elbkulturfonds können bis zum 1. Juni 2021 digital eingereicht werden. Freischaffende Künstler*innen können sich über das Online-Antragsverfahren auf die Projektförderung bewerben. Der Elbkulturfonds fördert interdisziplinäre Ansätze, die inspirieren, aufrütteln und gesellschaftspolitische Relevanz entfalten und sonst nicht realisiert werden könnten. Hierunter fallen Projektvorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Performance, Architektur, Design, Fotografie und Literatur sowie spartenübergreifende Arbeiten, welche die Vielfalt des künstlerischen Schaffens in Hamburg auf einzigartige Weise abbilden. Eine fünfköpfige, unabhängige Fachjury entscheidet im dritten Quartal 2021 über die Vergabe der beantragten Fördergelder für das Kalenderjahr 2022. Das Fördervolumen soll pro Projekt etwa zwischen 50.000 bis 100.000 Euro liegen. Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Kunstschaffenden und Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.
Jury für den Albert-Mangelsdorff-Preis 2021 steht fest
In der Jury für den Albert-Mangelsdorff-Preis 2021 entscheiden u.a. Nadin Deventer, Eva Garthe, Mauretta Heinzelmann über die 15. Vergabe des Preises, mit dem alle zwei Jahre ein*e herausragende*r Musiker*in der deutschen Jazzszene ausgezeichnet wird. Seit 2018 werden Frauen und Männer im festen Wechsel geehrt, in diesem Jahr wird eine weibliche Preisträgerin den mit 15.000 Euro dotierten Preis erhalten. Die festliche Preisverleihung findet traditionell mit Preisträger*innenkonzert im Rahmen des Jazzfests Berlin im November statt.
#artistathome: Die Tüdelband am Tüdelphon
Unsigned Only Music Competition
#artistathome: Sylvia Kirchherr im Livestream @ KulTürBüro
DOV startet Stipendienprogramm #MusikerZukunft
Die Deutsche Orchester-Stiftung startet am 20. April 2021 Auszahlungen ihres Stipendienprogramms für freischaffende Musiker*innen. Das Programm #MusikerZukunft ist der zweite Teil der Spendenkampagne #MusikerNothilfe, die am 16. März 2020 – parallel zum ersten Corona Lockdown – begann. In 13 Monaten kamen über 5,1 Millionen Euro Spenden zusammen, rund 2 Mio. Euro wurden bereits als Nothilfen für über 3500 notbedürftige Freischaffende aller musikalischen Stilrichtungen ausgezahlt. Auf das jetzt anlaufende Stipendienprogramm hatten sich erneut über 2500 freischaffende Musiker*innen beworben. Mit den derzeit vorhandenen Mitteln können 1400 Stipendien für neue künstlerische Projekte finanziert werden. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge geprüft und berücksichtigt. 1100 Anträge, die derzeit nicht berücksichtigt werden können, befinden sich auf einer Warteliste, die je nach Höhe der noch eingehenden Spendenmittel abgearbeitet werden wird. Um alle Antragsteller*innen unterstützen zu können, würden bis zu 2 Mio. Euro weitere Spenden benötigt.
Keychange-Umfrage zu Geschlechterverteilung in der Musikbranche
Mit einer groß angelegten Marktforschungsstudie untersucht das Reeperbahn Festival im Rahmen der Initiative Keychange die Geschlechterverteilung in allen Teilmärkten der deutschen Musikkultur und Musikwirtschaft. Erstmalig wird auch die Relevanz von Geschlechtergleichheit auf die Nutzung von Musikangeboten aus Sicht von Konsument*innen betrachtet. Die Ergebnisse sollen im Rahmen des Reeperbahn Festivals im September 2021 vorgestellt werden. Untersucht werden unter anderem die geschlechterspezifischen Unterschiede bei Anstellungsverhältnissen, Einkommensstrukturen und Aufstiegschancen innerhalb der Unternehmen der Musikwirtschaft. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Einflüsse Geschlechtervielfalt bei Kaufentscheidungen und dem Nutzerverhalten für Konsument*innen haben. Bis zum 30. April 2021 können Interessierte hier an der Befragung teilnehmen.
Muße, Musen und das Müssen – Ringvorlesung
Die Gender-Ringvorlesungstagung 2021 der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien stellt unter dem Titel „Muße, Musen und das Müssen – Wissen und Geschlecht in Musik • Theater • Film“ Fragen nach dem Zustand der Welt, initiiert ein Hinterfragen, Besprechbar-Machen und Aktualisieren von Selbstverständnissen sowie Machtverhältnissen und lotet das Queeren neoliberaler Produktionszwänge und Vereinnahmungsmechanismen in Musik • Theater • Film aus.
Die Veranstaltung findet vom 29.-30.04.2021 als Zoom-Meeting statt. Um den link für die Onlineveranstaltung übermitteln zu können, wird um Anmeldung bis 27.4.2021 per Mail gebeten: ta.ca1738375167.wdm@1738375167mki1738375167