pop rlp & Livekomm gründen Veranstalter-Netzwerk in Rheinland-Pfalz
Der Bundesverband der Live-Musikspielstätten und Festivals Livekomm e.V. und pop rlp, das Kompetenzzentrum für Popularmusik Rheinland-Pfalz laden für Donnerstag, 29.04., 19:00 h, unter dem Projekttitel „pop rlp live“ Veranstalter in Rheinland-Pfalz zu einer digitalen Zusammenkunft ein. Inhalt und Zweck dieses Netzwerkes soll der intensive Austausch untereinander und eine gemeinsame starke Interessenvertretung gegenüber der Bundes- Landes und Kommunalpolitik sein. Dabei wollen die Macher sowohl kleine ehrenamtliche Strukturen als auch hochprofessionelle Akteure miteinander vernetzen. Vorbild sollen dabei bereits bestehende Netzwerke wie zum Beispiel in Bayern (betrieben vom Verband für Popmularmusik Bayern e.V.) oder in Niedersachsen das Klubnetz Niedersachsen e.V. sein. Zugang zum Netzwerktreffen: https://poprlp.de/live-kickoff
Popakademie wirft Rettungsring für Studierende aus
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben Studierende aus dem musikalischen und kreativwirtschaftlichen Bereich besonders getroffen. Neben der Möglichkeit der künstlerischen Gestaltung fehlen zudem Einnahmen aus Nebenverdiensten. Darum initiiert die Popakademie Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Förderverein friends of pop e.V., Mannheim, einen Rettungsring für Studierende. Spenden zur Unterstützung nimmt der Förderverein friends of pop e.V. gerne entgegen. Eine Spendenbescheinigung schickt der Verein ab einem Betrag von mehr als 300 Euro zu, wenn im Verwendungszweck Name und Anschrift genannt sind. Bis 300 Euro genügt für die steuerliche Absetzbarkeit der Bankkontoauszug.
Empfänger: friends of pop e.V.
Name der Bank: LBBW Landesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE73 6005 0101 7403 0024 64
BIC: SOLADEST600
Masterclass: Morgenland Campus 2021 (jetzt bewerben)
Der Morgenland Campus findet vom 26.-31. Juli 2021 an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg statt. 2016 startete das Morgenland Festival Osnabrück gemeinsam mit dem Institut für Musik (IfM) der Hochschule Osnabrück erstmals die einwöchige Meisterklasse. Sie bietet Studierenden aus aller Welt die Möglichkeit, mit herausragenden Musikerpersönlichkeiten wie Dima Orsho – Gesang (Syrien/ USA s. Foto), welche dem Festival verbunden sind, eine Woche zusammenarbeiten und Spezifika arabischer und „orientalischer“ Musik kennenzulernen. Bis zu 30 aktive und 30 passive Teilnehmer*innen aus ganz Europa können an dem kostenlosen Campus teilnehmen. Über digitale Medien können Gasthörer*innen aus der ganzen Welt an ausgesuchten Veranstaltungen teilnehmen. Acht Dozent*innen betreuen die Student*innen in verschiedenen Ensembles, Lectures ergänzen die Ensemblearbeit. Der Campus wird von abendlichen Jam Sessions an verschiedenen Orten begleitet. Zum Abschluss werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit in einem Konzert vorgestellt. Für weitere Infos oder Nachfragen kontaktiert bitte Theresa Mattusch per Mail.
#artistathome: Anka Hirsch mit Hörbuch & Bridges Konzert
Anka Hirsch präsentiert auf ihrem Facebook-Account Neues über ihre Projekte: einen Vorgeschmack auf ein im Mai erscheinendes Hörbuch ihres musikalischen Erzähltheaters: „Oy Oy Emine – ein Huhn, eine Reise, ein Regenschirm“ für Menschen ab 5 Jahren. Mit Hilfe eines Stipendiums der Hessischen Kulturstiftung konnte sie mit ihrem Acht Ohren Trio seit Anfang des Jahres daran arbeiten. Die CD wird es inklusive Begleitheft mit Liedtexten, Noten, Links zu Playbacks und vielen Infos geben.
Am 24.04. gab es dann endlich wieder ein Livekonzert: das 5. Konzert des Bridges-Musik Verbindet-Orchesters sendete „Musik als Migrantin“ aus dem HR Sendesaal. Das Konzert musste im letzten Jahr leider abgesagt werden; zum Glück konnten die Musiker*innen diesmal mit Abstand, Masken und Tests mehrere Tage proben und ein Konzert vor leeren Plätzen im HR Sendesaal spielen. Es erklingen Werke aus Nahost, Lateinamerika, Süd-und Osteuropa. Näheres dazu und zu den Mitwirkenden im Film.
BMCO veröffentlicht Überblickspublikation „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen“
Für eine größtmögliche Sicherheit müssen Schutz- und Hygienekonzepte sowie Verordnungen die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse berücksichtigen. Erstmals steht jetzt der Forschungsstand führender Forschungsinstitute in einer Überblickspublikation für Verantwortliche und Entscheider*innen bereit. Die Publikation „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen“ wurde in mehrmonatiger Arbeit vom Cluster „Wissenschaftliche Grundlagen“ des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK im Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. erstellt (gefördert von der Staatsministerin für Kultur und Medien im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR). Damit steht Verbänden, Institutionen und Politik ab sofort eine – regelmäßig aktualisierte – Zusammenstellung der wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu pandemiebezogenen Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Die SARS-CoV-2-Pandemie hat Chöre und Orchester in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß getroffen. 14,3 Millionen Menschen in Deutschland musizieren in ihrer Freizeit, seit Beginn der Pandemie musste ein Großteil dieser Ensembles ihre Aktivitäten einstellen oder digital fortführen. Durch die Zusammenfassung der wissenschaftlichen Grundlagen kann die Auswahl und Zusammenstellung wirksamer Schutzmaßnahmen künftig verlässlicher und schneller getroffen werden. Zudem werden Verantwortliche entlastet, indem nicht mehr jede*r individuell dem wissenschaftlichen Forschungsstand folgen muss. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. stellt diese Grundlagenpublikation als Service für alle Interessierten – in regelmäßig aktualisierten Fassung – online bereit.
Kulturverbände fordern Zulassung von Open-Air-Veranstaltungen
Der Bundesrat hat heute dem Bundesinfektionsschutzgesetz stattgegeben, sodass es in Kürze in Kraft treten kann. Der Deutsche Kulturrat, die Deutsche Orchestervereinigung und viele weitere Musikverbände bemängeln, dass bei einer Inzidenz von mehr als 100 grundsätzlich keine Open-Air-Kulturveranstaltungen, selbst unter strengsten Hygienevorgaben, durchgeführt werden dürften. „Die Menschen in unserem Land fiebern auf die Open-Air-Saison hin, um endlich wieder, natürlich in geringem Umfang und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, Kultur live zu erleben. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die Türe zur Kultur nicht vollständig zu zuwerfen. Gerade weil wir gemeinsam das Virus bekämpfen wollen, braucht es ein Mindestmaß an Kulturangeboten. Ohne Kultur verliert man die Hoffnung,“ so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann. Auch der Kulturrat NRW fordert, beim Verbot von Open Air-Veranstaltungen zu differenzieren und Aufführungen ohne Publikum mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept (Streaming), Aufführungen unter freiem Himmel mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept und Aufführungen als Modellprojekte zum Testen von Öffnungsstrategien ausdrücklich davon auszunehmen. Streaming und Open-Air-Veranstaltungen erforderten nur ein Minimum physischer Kontakte, hielten aber Teile des Kulturlebens in einer Zeit aufrecht, in dem die fortgesetzte Isolation vieler Bürger*innen immer gravierendere Auswirkungen in der psychischen und sozialen Situation unserer Gesellschaft zeitige. Auch drohe der Gesellschaft eine Kulturferne durch das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen ohne kulturelle Bildung. In dem neu entworfenen § 28b sollten bezüglich der Bildungseinrichtungen auch die außerschulischen Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung mit Schulen und Hochschulen behandelt werden.
Verbände freischaffender Musiker*innen fordern Nachbesserung bei den Corona-Bundeshilfen
Selbstständige Kulturschaffende befinden sich seit Anfang November 2020 im Dauer-Lockdown, der ihnen ein Arbeiten faktisch unmöglich macht. Doch die Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes kamen bei vielen existenziell betroffenen professionellen Musiker*innen noch immer zu oft nicht an. Am 30. April 2021 endet die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfen. Der Deutsche Musikrat fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion, dem Deutschen Komponistenverband, dem Deutschen Tonkünstlerverband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Gesellschaft für Neue Musik und der Vereinigung Alte Musik eine rasche Umsetzung der folgenden Nachbesserungen der Antragsregularien.
Förderprogramm Soforthilfe Kultur III läuft in Schleswig-Holstein an
Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Wir sind immer noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Einschränkungen stark betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur III“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (19. April) in Kiel. Insgesamt rund 13,5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, überregional wirkende Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, kulturelle Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen, die nicht in Trägerschaft einer Kommune sind; kulturelle Vereine mit maximal einer / einem geringfügig Beschäftigten, die nur regional wirken (in begrenztem Umfang) und Einrichtungen, die institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein erhalten oder in den Jahren 2016-2021 Fördermittel aus der Kulturabteilung erhalten haben. Antragsschluss für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ist der 31. Juli 2021. Ein weiterer Bewilligungszeitraum ist für Juli bis Dezember 2021 geplant, der Antragsschluss dafür ist dann am 31. Januar 2022.
Landesregierung NRW fördert junge Kunstformen im Ruhrgebiet ab 2022
Virtual Reality, zeitgenössische Akrobatik, Breakdance oder Techno-Sounds – mit dem bis 2030 angelegten Dekadenprojekt „Metropole der Künste Ruhr“ fördert die Landesregierung unter dem Dach der Ruhr-Konferenz umfassend junge künstlerische Ausdrucksformen im Ruhrgebiet und setzt so frische Impulse im dichten Kulturangebot der Metropole Ruhr. Ziel ist die Etablierung eines Ökosystems neuer, internationaler Künste, das künftig das kulturelle Profil der Region auf besondere Weise prägen und die nationale wie internationale Sichtbarkeit stärken soll. Im Zentrum des Vorhabens steht das neue Förderfeld „Neue Künste Ruhr“, dass sich in vier Programmlinien unterteilt. Diese sind:
1. die digitalen Künste, die auf meist interaktive Weise sowohl neue ästhetische Erlebnisse ermöglichen, als auch die Effekte der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche in den Fokus nehmen,
2. die Urban Arts, die verschiedene Strömungen der Subkultur wie Hip Hop, Street Art, Breakdance und Poetry Slam mit zeitgenössischem Tanz, Bildender Kunst und Musik verbinden,
3. der zeitgenössische Zirkus, der Elemente der Artistik mit zeitgenössischem Tanz, moderner und klassischer Musik, Theater und Medienkunst verknüpft, sowie
4. die Clubszene der elektronischen Musik, die Lichtkunst, Sound-Art und zeitgenössischen Tanz kombiniert und auf besondere Weise für urbane Kulturorte einer Metropole steht.
Mit der Förderung der Neuen Künste sollen zukunftsweisende Kunstformen fest im Ruhrgebiet verankert und Künstler*innen an die Region gebunden werden. Dabei sollen Projektvorhaben, Stipendien für Künstler*innen – sowohl in Verbindung mit Kulturinstitutionen als auch mit Wirtschaftsunternehmen – sowie Veranstaltungsformate gefördert werden, die Aufrufe starten voraussichtlich im Sommer 2021. Flankiert werden soll das Förderfeld von strukturellen Ankerprojekten, darunter neue Ausbildungs- und Produktionszentren etwa im Bereich Artistik oder Urban Arts sowie große Veranstaltungen, wie das digitale Kunstfestival „The New Now“, das erstmals im Sommer dieses Jahres auf Zeche Zollverein stattfinden wird. Langfristig sollen außerdem neue Aus- und Fortbildungsangebote für den Bereich der Neuen Künste entstehen, um Künstler*innen in diesem Feld weiter zu professionalisieren. So sollen etwa gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Akademien in der Region weitere Studiengänge für die Neuen Künste entwickelt werden.
Förderprogramm IMPULS unterstützt Amateurmusik in ländlichen Räumen
Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Laien-Ensembles – nach Monaten des Stillstands – neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen. IMPULS ist ein Baustein des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung. Das neue Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteur*innen vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen. Neben der möglichst schnellen Befähigung zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit verfolgt das Programm auch das Ziel, die Ensembles strukturell zu stärken und bei den Transformationsprozessen zu unterstützen, die sich durch die Pandemie noch beschleunigt haben. Dazu gehören z.B. neue, kreative Proben- und Konzertformate, mediale Sichtbarkeit, Maßnahmen zur (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern oder Förderung von Digitalität. Anträge können von 1.-31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Ensembles können sich um Fördersummen von 2.500 bis 15.000 Euro bewerben; einen Eigenanteil von 10% der Antragssumme müssen sie allerdings selbst tragen, z. B. durch ehrenamtliche Arbeit. Die geförderten Projekte werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert.
Bewerbungsphase für den Hamburger Elbkulturfonds 2022 startet
Die Freie Szene ist von den pandemiebedingten Einschränkungen stark betroffen, da sie in besonderem Maße auf die Umsetzung einzelner Projekte angewiesen ist. Die Behörde für Kultur und Medien stockt daher auch dieses Jahr den Fonds um 250.000 Euro aus dem Corona Hilfspaket Kultur auf insgesamt 750.000 Euro auf. Gefördert werden nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freischaffenden Kunst- und Kulturszene. Projektanträge für den Elbkulturfonds können bis zum 1. Juni 2021 digital eingereicht werden. Freischaffende Künstler*innen können sich über das Online-Antragsverfahren auf die Projektförderung bewerben. Der Elbkulturfonds fördert interdisziplinäre Ansätze, die inspirieren, aufrütteln und gesellschaftspolitische Relevanz entfalten und sonst nicht realisiert werden könnten. Hierunter fallen Projektvorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Performance, Architektur, Design, Fotografie und Literatur sowie spartenübergreifende Arbeiten, welche die Vielfalt des künstlerischen Schaffens in Hamburg auf einzigartige Weise abbilden. Eine fünfköpfige, unabhängige Fachjury entscheidet im dritten Quartal 2021 über die Vergabe der beantragten Fördergelder für das Kalenderjahr 2022. Das Fördervolumen soll pro Projekt etwa zwischen 50.000 bis 100.000 Euro liegen. Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Kunstschaffenden und Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.
Jury für den Albert-Mangelsdorff-Preis 2021 steht fest
In der Jury für den Albert-Mangelsdorff-Preis 2021 entscheiden u.a. Nadin Deventer, Eva Garthe, Mauretta Heinzelmann über die 15. Vergabe des Preises, mit dem alle zwei Jahre ein*e herausragende*r Musiker*in der deutschen Jazzszene ausgezeichnet wird. Seit 2018 werden Frauen und Männer im festen Wechsel geehrt, in diesem Jahr wird eine weibliche Preisträgerin den mit 15.000 Euro dotierten Preis erhalten. Die festliche Preisverleihung findet traditionell mit Preisträger*innenkonzert im Rahmen des Jazzfests Berlin im November statt.