Pop-Kultur Nachwuchs – jetzt bewerben

Du fragst Dich, wie der Alltag von Produzent*innen aussieht und wie sie überhaupt zu ihrem Job gekommen sind? Oder was die sich grundlegend wandelnden Strukturen der Musikindustrie für Indie-Acts bedeuten? Vielleicht interessiert Dich, mithilfe welcher Strategien Künstler*innen im öffentlichen Raum sichtbar werden oder ihn reclaimen können? Dann bewirb Dich um einen der 250 Plätze des Pop-Kultur Nachwuchs Programms. Das Programm findet vom 25. bis 27. August 2021 in hybrider Form statt. Das bedeutet: Digitale Talks und Lectures sind genauso geplant wie vor Ort in der Berliner Kulturbrauerei stattfindende Workshops. Mit dabei sind zum Beispiel die Band Girlpool und die zwischen Musik und Performance wandelnde Künstlerin Preach. Die Teilnehmer*innen können aus über 40 unterschiedlichen, auf Deutsch oder Englisch angebotenen Kursen und digitalen Networkingformaten wählen. Die Bewerbungsphase endet am 30. Mai 2021.

12.05.2021

Festivalplayground startet Umfrage

Wie können Festivals auch in Zeiten von Pandemie und Klimakrise stattfinden und so besonders werden, wie ihr sie euch vorstellt? Dazu fragt ein Zusammenschluss von über 80 Festivals, das unter dem Namen Festival Playground an einer nachhaltigen und innovativen Festivalzukunft arbeiten will.

12.05.2021

Buchtipp: Karrierewege in der Musikbranche

Ein neues Buch mit dem Titel Karrierewege in der Musikbranche – Einblicke in den beruflichen Alltag(Hrsg.: Dirk Geest) vereint 14 Interviews mit Expert*innen aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Musikbranche – sowohl Angestellte als auch Selbständige. Sie geben realistische Einblicke in ihre facettenreiche Arbeitswelt und viele wertvolle Empfehlungen für die Berufswahl. Das Buch soll einen Eindruck vermitteln, wie vielfältig das Arbeiten in der Musikwelt ist und dazu beitragen, Missverständnisse und Enttäuschungen bei der Ausbildungs- und Studienwahl und vor allem im Berufsleben zu vermeiden.

12.05.2021

Hochschule Osnabrück schreibt den Jungen Deutschen Jazzpreis 2021 aus

Junge Jazzensembles können sich dieses Jahr zum siebten Mal für den Jungen Deutschen Jazzpreis der Hochschule Osnabrück bewerben. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich an Studierende aller Nationen. Da der Wettbewerb im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen musste, wird das Höchstalter in 2021 einmalig um ein Lebensjahr auf die Altersgrenze von 31 Jahren heraufgesetzt. Das Preisgeld beträgt in der Ensemblewertung 3000 Euro und in der Solistenwertung 1000 Euro. Bewerbungsschluss ist der 15.09.2021, Bewerbungen werden per ed.kc1732098152eurba1732098152nso-s1732098152h@sie1732098152rpzza1732098152j1732098152" target="_blank" rel="noopener">Mail entgegengenommen. Nach Sichtung der Wettbewerbsunterlagen durch eine hochkarätig besetzte Jury werden drei Ensembles zur Finalrunde nach Osnabrück eingeladen, die am 1. Dezember 2021 stattfindet. Im renommierten Jazzclub BlueNote präsentieren sich die Bands vor Publikum und Jury mit einem jeweils vierzigminütigen Konzert. Die Preisverleihung findet am selben Abend statt. Wettbewerbsbedingungen: Die Band besteht aus drei bis sieben Musikerinnen und Musikern; mindestens die Hälfte der Bandmitglieder studiert an einer deutschen Musikhochschule; keines der Bandmitglieder darf vor dem 01.01.1990 geboren sein.

12.05.2021

DTKV schließt Gesamtvertrag über die Vervielfältigung von Noten ab

Die VG Musikedition und der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) haben mit Wirkung zum 01. Mai 2021 einen Gesamtvertrag unterzeichnet, der es den Mitgliedern des DTKV, u.a. Instrumental- und Gesangspädagogen, ermöglicht, für den Instrumental- und Gesangsunterricht sowie für Aufführungen günstige und verwaltungseinfache Lizenzen zur Herstellung und Nutzung von Notenkopien zu erwerben. Damit können privat unterrichtende und freiberufliche Musikpädagoginnen und -pädagogen, die DTKV-Mitglied sind, einen Lizenzvertrag abschließen, mit dem Fotokopien und andere (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten und Songtexten in bestimmtem Umfang genutzt werden können.

12.05.2021

Aktuelle Perspektiven für die Musik in den Bundesländern

In einigen Bundesländern laufen schon Vorbereitungen für den kulturellen Neustart, wärend diese Perspektive andernorts noch weit weg scheint.

In Bayern können ab sofort Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben. Ein erster Einstieg in den Probenbetrieb von Laien- und Amateurensembles soll ab dem 21. Mai 2021 wieder möglich sein. Ab diesem Datum sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und einem stabilen und rückläufigen Infektionsgeschehen Proben für Laien- und Amateurensembles mit maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist dabei der Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung, einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test verpflichtend. Ein Konzept, wie kulturelle Veranstaltungen im Freien ermöglicht werden können, wird momentan abgestimmt und in Kürze vorgestellt werden.

Auch Sachsen-Anhalt macht den Weg für Öffnungen und zusätzliche Modellprojekte im Kulturbereich frei. Die Landesregierung ermöglicht neben den ohnehin möglichen Öffnungen im Kulturbereich die Durchführung von Kulturveranstaltungen im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können bis zu drei Modellprojekte umgesetzt werden. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die „bundesrechtliche Notbremse“ in dem jeweiligen Landkreis oder kreisfreien Stadt nicht in Kraft ist. Das Bundesland hat zudem Verordnungen verabscheidet, die Veranstaltungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 im Freien und in Veranstaltungshäusern ermöglichen.

Landesmusikrat Berlin begrüßt Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen

Der Berliner Senat erlaubt unter Auflagen den Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen. Damit können tausende Kinder und Jugendliche in die Berliner Musikschulen zurückkehren und den Einzelunterricht wieder aufnehmen. Seit Dezember 2020 konnte kein Einzelunterricht in Präsenz mehr stattfinden. Konkrete Perspektiven für Kulturveranstaltungen gibt es aktuell dort noch nicht, aber das Pilotprojekt BärCODE arbeitet schon mal an einem Konzept für einen fälschungssicheren, datenschutzkonformen und einfach anwendbaren digitalen Testnachweis. Der BärCODE wird in den Teststellen erzeugt und kann bei der Einlasskontrolle per Prüf-App offline gescannt werden. Auch als digitaler Impfnachweis ist er einsetzbar.

12.05.2021

Förderaktionen für Musiker*innen in Schleswig-Holstein

Noch 3 Tage lang kann man die #KulturhilfeSH beantragen und ein 2.000€-Stipendium erhalten. Annähernd 1.100 Anträge hat der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. bereits erhalten, bearbeitet und ausgezahlt. Bis zum 15.5.2021 werden weitere Anträge entgegen genommen.

Mit dem Wettwerb „Perspektiven für Kultur“ werden soloselbständige Kreativ- und Kulturschaffende im Kreis Stormarn unterstützt. Bereitgestellt werden insgesamt 30.000 Euro von der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn der Stiftungen der Sparkasse Holstein, die ihre kooperative Kulturförderung mit dem Kreis Stormarn weiter ausbaut. „Perspektiven für Kultur“ ergänzt weitere Förderprogramme von Bund und Land Schleswig-Holstein. Bewerben können sich Stormarner Kulturschaffende aller Sparten für Fördergelder von jeweils bis zu 2.000 Euro. Die Gelder sollen in zukunftsgerichtete, perspektivische Neuaufstellungen der künstlerischen Arbeit der Kulturschaffenden fließen. Antragsschluss ist der 10. Juni 2021.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine neue Veranstaltungsreihe mit Küstler*innen und Kulturschaffenden aus SchleswigHolstein gestartet: „Landtags-Sessions – Kultur trotz(t) Corona“, eine Mischung aus Gespräch über die aktuelle Situation und Live-Darbietungen. Künstler*innen können sich für die folgenden Veranstaltungen formlos per Mail bewerben. Eine gute Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und die Bedürfnisse der Szene zu artikulieren. Die Sessions sind im Livestream zu sehen.

12.05.2021

Deutscher Musikrat begrüßt geplante Ausnahmeregelung der KSK zu Nebeneinkünften

Statt derzeit 450 Euro sollen in der Künstlersozialkasse Versicherte künftig monatlich 1300 Euro aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit dazuverdienen können, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Gemeinsam mit dem Deutscher Tonkünstlerverband und dem Verband deutscher Musikschulen begrüßt der Deutsche Musikrat diese von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Ausnahmeregelung, die auf die derzeit schwierige Erwerbssituation von freiberuflichen Kreativschaffenden reagiert und bis Ende 2022 gelten soll. Zudem soll der Abgabensatz zur KSK auch im Jahr 2022 stabil bei 4,2% gehalten werden, wofür – nach Ankündigung von Hubertus Heil – Bundesmittel von insgesamt etwa 85 Millionen Euro an die KSK fließen sollen. Die Vorschläge von Hubertus Heil sollen im Mai verabschiedet werden.

12.05.2021

Online-Voting: Bettina Henrich bei „Die Besten im Westen“

Regelmäßig stellt WDR 2 POP! drei Bands aus Nordrhein-Westfalen vor und stellt sie zur Abstimmung „Die Besten im Westen“. Mit dabei ist in dieser Woche die Düsseldorfer Sängerin, Drummerin und Komponistin Bettina Henrich, die am 16. April ihre neue Single „No More Grey“ veröffentlicht hat – als Statement gegen Alltagsroutine und für mehr Mut zum Neubeginn. Noch bis Sonntagabend könnt ihr hier für sie abstimmen.

12.05.2021

Bundestag erkennt Clubs als Kulturstätten an

Am 7. Mai hat der Bundestag beschlossen, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt werden und damit nicht länger auf einer Stufe mit „Vergnügungsorten“ wie Bordellen und Kasinos stehen. Laut der Beschlussfassung des Bundestages werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, bei denen also „die Kunst bzw. die Künstlerinnen und Künstler im Fokus eines wechselnden kuratierten Programms mit überwiegend künstlerischen DJs sowie Musikerinnen und Musiker stehen.“ Dabei kommt es bei der Definition eines Clubs als Kulturort nicht auf die Art der vorgetragenen Musik an, sondern darauf, dass die Musik im Zentrum der Veranstaltung steht. Die LiveKomm, die sich jahrelang für diese Neuregelung eingesetzt hat, begrüßt den Beschluss: Die beschlossene Anpassung der Baunutzungsverordnung bedeute, dass Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Daraus ergäben sich Konsequenzen, die dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten in Zukunft Einhalt gebieten könnten.

12.05.2021

CDU/CSU & SPD verhindern bessere Hilfen für Kreative im Kulturausschuss

Anlässlich der heutigen Abstimmung zum grünen Antrag zur Verbesserung der Situation vieler Kreative im Kulturausschuss des Deutschen Bundestag, erklärt Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Pressemitteilung: „Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben heute im Kulturausschuss mit ihrer Mehrheit die dringend notwendige Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von tausenden Künstler*innen, Kreativen und Kulturschaffenden verhindert. Das ist insbesondere in der Corona-Krise momentan ein Schlag ins Gesicht vieler Soloselbständiger in der Kunst- und Kulturszene.

Das von uns vorgeschlagene Existenzgeld für Soloselbständige in der Pandemie, um Betroffene endlich wirklich abzusichern, wurde abgelehnt. Abgelehnt wurde außerdem unser Vorschlag, dass niemand während der Corona-Pandemie aus der Künstlersozialkasse (KSK) fliegen darf. Das ist verwunderlich, denn während Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Verbesserungen bezüglich der KSK-Zugehörigkeit ankündigt, lehnt die SPD unseren Vorschlag dazu im Ausschuss ab. Im Sinne der Betroffenen bleibt zu hoffen, dass es nicht wieder nur bei Ankündigungen der Regierung bleibt, denen kein Handeln folgt. Wir wollten mit unserem Antrag den rechtlichen Rahmen für Versicherte der KSK so verändern, dass sie in der Pandemie auch nicht-künstlerische Tätigkeiten ausüben können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Weitere Vorschläge, die Künstler*innen nach der Pandemie besser absichern, wurden ebenfalls abgelehnt. Dazu zählen Mindesthonorare für Freischaffende, sowie ein leichterer Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen, insbesondere zur Arbeitslosenversicherung.

Eine einzige Hoffnung bleibt für den Rest der Wahlperiode bis September: Vielleicht findet die Koalition aus CDU/CSU und SPD doch noch die Kraft sich unsere Vorschläge zur besseren Absicherung der Menschen in der Kreativbranche zu eigen zu machen. Denn die Corona-Krise zeigt überdeutlich, unter welchen prekären Bedingungen viele Kultur- und Medienschaffende seit vielen Jahren arbeiten. Eine Lehre aus der Pandemie muss deshalb sein, dass die Kultur- und Medienbranche auf eine krisenfestere Grundlage gestellt wird. In unserem Antrag  „Die Kultur- und Medienbranche krisenfest machen: Soloselbständige besser sozial absichern und vergüten“ (Drucksache 19/27881) liefern wir dazu einen konkrete Plan“.

12.05.2021

Bundesförderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ wird fortgesetzt

Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt das Förderprogramm „Kulturelle Vermittlung“ auch im kommenden Jahr fort. Gefördert werden strukturbildende, in die Fläche übertragbare Modellprojekte, mit denen Kultureinrichtungen die Teilhabe und Vermittlung ihres Angebots durch mehr Vielfalt im Personal, Programm, Publikum und bei Partnern weiter stärken. Ziel ist es vor allem, Menschen zu erreichen, die bislang nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Die geförderten Projekte werden ab 2022 bis zu vier Jahre jeweils mit insgesamt bis zu 300.000 Euro unterstützt.

Förderanträge können ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingereicht werden.

12.05.2021