NRW vergibt erstmalig Spielstättenförderung für Jazz- und Pop/Rock-Musik

Die Kulturabteilung der Staatskanzlei NRW und der Landesmusikrat NRW vergeben im Januar 2010 erstmalig Prämien für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock. Staatskanzlei und Landesmusikrat würdigen damit die herausragende Rolle, die Spielstätten als Foren der musikalischen Begegnung und Innovation für das Musikleben in NRW spielen. Ziel der Spielstättenprogrammprämie ist es, Foren für qualitativ vielversprechende NachwuchskünstlerInnen und regionale Bands zu stützen und ihre Programme bekannt zu machen. Spielstätten, die sich in NRW für solche KünstlerInnen engagieren, können für ihr Programm mit einer Prämie (5.000.-€ pro Spielzeit) ausgezeichnet werden. Eine pro Spielzeit einmalig vergebene Sonderprämie für das beste Programm des Landes kann 10.000.-€ betragen.
Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik und/oder avancierte Pop/Rock-Musik engagieren, dabei NachwuchskünstlerInnen und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen (Technik von Ton und Licht, Programmplanung, Geschäftsführung).

Antragsschluss: 22. Dezember 2009, ein Antragsformular findet sich auf www.lmr-nrw.de unter „Service“.

07.12.2009