NRW-Landesregierung beschließt Soforthilfen

Zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung geraten zur Zeit in teilweise existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen.

Bereits am 19.03. hatte die Landesregierung einen umfassenden Rettungsschirm für die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt. Ergänzend sieht das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kurzfristige, auf die akuten Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Soforthilfen und weitere Maßnahmen vor:

Kultur

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Flexibilität Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure.

Infos

Weiterbildung und politische Bildung

Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung plant die Landesregierung, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass die Einrichtungen in akute Liquiditätsprobleme kommen.

Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, die im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen ausmachen.

Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit den Bezirksregierungen.

21.03.2020