Musikrat fordert schnelle Einigung zu EU-Urheberrechtsrichtlinie
Der deutsche Musikrat bedauert die Aussetzung der Trilog-Verhandlungen zwischen Europa-Parlament, EU-Kommission und Europäischem Rat über den Entwurf für die geplante EU-Richtlinie zum Urheberrecht. Nachdem elf von 28 EU-Ländern, darunter auch Deutschland, sich gegen den Kompromissvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft ausgesprochen haben, wurde die für den 21. Januar angesetzte letzte Verhandlungsrunde abgesagt. Somit gilt es als eher unwahrscheinlich, dass die Richtlinie noch vor der Wahl des Europaparlamentes im Mai verabschiedet wird.
Ein Scheitern des Vorhabens wäre für die Musikschaffenden und die Musikwirtschaft nicht nachvollziehbar, so Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates. Insbesondere die Regelungen zur Verlegerbeteiligung, zum Urhebervertragsrecht und zur Verantwortlichkeit von Plattformen seien im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene Vergütung für Musikschaffende und ihre Partner von existentieller Bedeutung.
Vor allem die Artikel 11 und 13 des Entwurfes sind umstritten: Mit letzterem sollen Plattformen in die Pflicht genommen werden, damit urheberrechtlich geschützte Werke nicht ohne Erlaubnis ihrer Urheberinnen und Urheber hochgeladen und verwertet werden können. Artikel 11 sieht die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger vor. Im September 2018 hatten die Abgeordneten des EU-Parlamentes für die geplante EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt gestimmt. Der Abstimmung gingen mehrjährige Verhandlungen voraus.
Quelle: musikrat.de