Mobilitätsförderung i-portunus fördert auch digitale Formate
Das Pilotprogramm i-portunus geht 2020 in die zweite Runde. Im Auftrag der EU-Kommission testet das Konsortium unter Leitung des Goethe-Instituts erneut die Förderung individueller Künstler*innenmobilität. Von Dezember 2020 bis Februar 2021 wird es drei Einreichfristen geben. Gefördert werden (soweit möglich) die physische Mobilität, aber auch digitale oder hybride Formate. Die Ausschreibungen richten sich an Künstler*innen und Kulturschaffende aus den Bereichen Musik, Literaturübersetzungen, Architektur und Kulturerbe. Der Aufruf in der Sparte Musik richtet sich an Komponist*innen, Musiker*innen und Sänger*innen, insbesondere aus den Bereichen klassische Musik, Jazz und traditionelle Musikgenres, unabhängig von ihrer formalen Qualifikation oder ihrem Erfahrungslevel. Im Rahmen des Programms werden Mittel für internationale Reisen zur Verfügung gestellt. Angesprochen sind jeweils Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu fünf Personen. Wenn die Bedingungen es erlauben, wird i-Portunus Künstler*innen zwischen Juni/Juli und November 2021 für einen Zeitraum zwischen 7-60 Tagen mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro für Auslandsreisen (Transport- und Unterkunftskosten) unterstützen. Die Reisedauer muss dabei mindestens 7 und kann längstens 60 Tage betragen. Eine Aufteilung des Gesamtreisezeitraums auf mehrere kürzere Reisen ist möglich. Gefördert werden Reisen und Auslandsaufenthalte, die den Aufbau einer internationalen Zusammenarbeit oder die Mitwirkung an einem produktionsorientierten Residenzstipendium bzw. an einem Projekt der beruflichen Weiterentwicklung im Aufnahmeland zum Ziel haben. Antragsschluss: 28.02.2021 (18.00 Uhr)