Mehr Platz für Musik – Neue Regelungen aus den Bundesländern
Manch eine Musiker*in darf sich doch endlich wieder aus ihrem Mauseloch wagen: in einigen Bundesländern geht es weiter in Richtung Lockerungen der Corona-Bestimmungen.
Rheinland-Pfalz erlaubt Proben von Chören und Blasorchestern im Freien seit 10. Juni unter strengen Hygiene- und Abstandsregelungen. Der Landesmusikrat Berlin fordert ebenfalls eine Erlaubnis des Musizierens im Freien: anders als für Sportgruppen ist dies für Musiker*innen dort noch nicht erlaubt. Allerdings will das Land professionellen Musikern im Sommer die Open-Air-Saison ermöglichen. Auch in Bayern ist seit dem 8. Juni ist ein eingeschränkter Probenbetrieb für Instrumentalgruppen im Laienbereich wieder möglich. Diese können nun unter Beachtung strenger Schutz- und Hygienemaßgaben in Gruppen von bis zu zehn Personen erfolgen. Grundsätzlich muss zum Beispiel ein Abstand von zwei Metern zwischen den Musikern eingehalten werden, bei Blasinstrumenten drei Meter. Der Bayrische Chorverband protestiert dagegen, dass Chöre von dieser Regelung ausgenommen bleiben und verweist auf mehrere Studien, die ergaben, dass Singen keine signifikant größeren Luftbewegungen verursacht als normales Sprechen.