Lockerungen für Veranstaltungen in Hessen
In Hessen wurden am Montag weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Insbesondere für Veranstaltungen und die Gastronomie werden Beschränkungen abgebaut. Die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung tritt am Donnerstag, 22. Juli, in Kraft und soll zunächst bis zum 19. August gelten. Steigt die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis über den Wert von 35, treten dort wieder die bisherigen Regelungen ein.
Künftig sind Veranstaltungen mit größerer Zuschauerzahl ohne Genehmigung möglich: in Innenräumen sind nun bis zu 750 Personen, im Außenbereich mit bis zu 1500 Personen erlaubt. Bisher lag die Grenze in geschlossenen Räumen bei 250 und in Außenbereichen bei 500 Personen. Nachweislich vollständig Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Nehmen nicht mehr als 100 Personen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teil, besteht außerdem keine Testpflicht. Ab einer Veranstaltungsgröße von 100 Personen müssen aber alle – auch vollständig Geimpfte und Genesene – ein negatives Testergebnis vorweisen. Die Abstands- und Maskenregelungen gelten weiterhin.
Auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht überall dort, wo die Abstände nicht eingehalten werden können. Die Kontaktdatenerfassung ist nur noch bei gastronomischen Angeboten nötig. Tanzveranstaltungen sind in Clubs und Diskotheken weiterhin nur im Freien möglich, allerdings werden die Personenbeschränkung auf eine Person pro fünf Quadratmeter gelockert. Die Innenräume dürfen weiterhin nur als Bar- oder Gastronomiebetrieb mit Sitzplätzen geöffnet werden.