Landeswettbewerb „Jugend jazzt“ für Combos und Solist*innen Hamburg 11.-12.11.2023

Teilnahmeberechtigt am Landeswettbewerb Jugend jazzt für Combos und Solist*innen in Hamburg
2023 sind Combos mit einer Maximalgröße von 10 Musiker*innen, wobei der/die Bandleader*in nicht
mitgezählt wird, sowie alle Solist*innen aus ganz Hamburg. Teilnahmeberechtigt sind alle, die nach dem 1. Juli 1998 geboren sind und sofern sie bis zum 1. September 2023 noch nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder in der Berufspraxis standen. Bandleader*innen sind von dieser Bedingung ausgenommen. Der Landeswettbewerb Jugend jazzt Hamburg 2023 ist eine Fördermaßnahme ausschließlich für jugendliche Jazzcombos und Solist*innen aus der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, an den Preisträgerkonzerten, dem Abschlusskonzert und ggf. am Rahmenprogramm teilzunehmen. Ein Anspruch, in den Abschlussveranstaltungen, Preisträgerkonzerten oder dem Rahmenprogramm aktiv teilzunehmen, besteht jedoch nicht. Der Anteil der Nicht-Laien in der Jazzcombo darf inklusive kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler*innen maximal 15 Prozent der Mitwirkenden betragen. Anmeldeschluss: 6. Oktober 2023

28.09.2023