Landesregierung vergibt Elisabeth-Selbert-Preis
Die hessische Landesregierung vergibt den Elisabeth-Selbert-Preis für herausragende Leistungen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Der Elisabeth-Selbert-Preis wird alle zwei Jahre von der Hessischen Landesregierung verliehen und ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Verleihung erfolgt im Herbst. Den Preis können Frauen und Männer erhalten, die sich in der alltäglichen Praxis durch besonderes Engagement oder durch berufliche Kompetenz – gepaart mit umfassendem Wissen um die Notwendigkeit von Gleichberechtigung in der Demokratie – für Chancengleichheit und Gleichberechtigung eingesetzt haben.
Mit der Auszeichnung erinnert die Landesregierung an die hessische Juristin Elisabeth Selbert (1896-1986), die sich erfolgreich und nachhaltig für die Rechte der Frauen einsetzte und eine der wenigen „Mütter“ des Grundgesetzes ist. Ihr ist die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz zu verdanken. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es seit dem 23. Mai 1949: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Bewerbungsschluss ist der 14. April 2009.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit
– Stabsstelle Frauenpolitik –
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Nähere Informationen bei Gisela Wülffing, Telefon (0611) 817-3590.