„Kultur macht stark“ fördert außerschulische Musikprojekte
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. Es ist das größte Förderprogramm des Bundes im Bereich der kulturellen Bildung. 230 Millionen Euro standen für die ersten fünf Jahre zur Verfügung, seit 2018 ist das erfolgreiche Förderprogramm nun unter vereinfachten Bedingungen in der zweiten fünfjährige Phase. Die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) ist von einer Expertenjury auch in der zweiten Förderphase zur Weiterleitung von Geldern empfohlen, diesmal in Kooperation mit der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) unter dem Titel „Musik für alle!“. (Hier geht es zur Antragstellung) Auch der Bund der Musikschulen vergibt Gelder aus diesem Programm in verschiedenen Kategorien (Infos und Anträge hier).
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche von 3-18 Jahren aus bildungsbenachteiligenden Lebensumständen. D.h. sie kommen aus schwierigen sozialen Verhältnissen, ihre Eltern sind arbeitslos oder verdienen zu wenig, um den Kindern das Erlernen eines Instruments zu ermöglichen, vielleicht fehlt aber auch bereits den Eltern der Zugang zu Kunst und Kultur. Das Förderprogramm basiert auf der Idee, dass vor Ort ein Bündnis aus mindestens drei Partnern gebildet wird. Das kann z.B. ein Musikverein plus andere Vereine, Kindergärten, Schulen, Kirchen, Jugendhäuser etc. sein. Einzelpersonen können hingegen keine Bündnispartner sein. Häufig bringen die nicht-musikalischen Bündnispartner Räumlichkeiten, Werbung oder den Zugang zur Zielgruppe ein.
Diese drei Bündnispartner initiieren ein neues, außerschulisches Projekt. Bei „Musik für alle!“ können sie auf vorgegebene Module zurückgreifen, die von BDO und BDC formuliert wurden. So ist z.B. geplant, Musical-Freizeiten oder Ensemblemusizieren zu fördern. Ebenso auch Exkursionen zu professionellen Konzerten. Im Rahmen des Programms ist eine Vollfinanzierung geplant, d.h. die Antragstellenden erhalten alle projektbezogenen Ausgaben wie z.B. Honorare und Leihgebühren für Instrumente erstattet und bekommen nach erfolgreicher Durchführung eine Verwaltungsprämie in Höhe von 5 Prozent der geförderten Summe, mindestens jedoch 300.-€.