Kultur ist kein Lärm: #clubsAREculture will Novelle der „TA Lärm“ anregen

Lärm ist nicht gleich Lärm – das gilt auch rechtlich. So wird etwa Baustellen-Krach anders eingestuft als Schallentwicklung bei Sport-Events. Für Schallemissionen durch Live-Musik in Musikclubs kommt bislang die sogenannte „Technischen Anleitung Lärm“, die „TA Lärm“ zur Geltung. Dort wird hauptsächlich der Umgang mit Gewerbe- und Industrielärm geregelt. Die dortigen Mess- und Bewertungsregelungen würden der Realität des gesellschaftlichen Miteinanders durch Kulturschall aber nicht gerecht, schreibt eine Allianz aus Veranstalter*innen in Deutschland im Rahmen ihrer Kampagne #clubsAREculture. Die hiesige „TA Lärm“ als Verwaltungsvorschrift wäre seit Jahrzehnten und trotz des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestags, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen, bislang nicht angepasst worden. Aus diesem Grund hat die LiveMusikKommission e.V. einen Vorschlag für eine Kulturschallverordnung (V3) inklusive Begründung entwickelt. Diese würde die besondere, gesellschaftliche Rolle von Kulturbetrieben anerkennen und künftig gesondert – unabhängig von Gewerbe- und Industrielärmregelungen – vom Verordnungsgeber gesteuert werden können. Der Entwurf soll die Diskussion für die geplante Novelle der TA Lärm anregen und eine erste inhaltliche Grundlage für die Debatte im Bund und in den Ländern liefern.

10.10.2023