KSK-Sonderregeln gelten auch 2022

Die bisherige Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz für die Jahre 2020 und 2021 wird auch auf das Jahr 2022 übertragen. Ein Unterschreiten der Grenze bleibt wie in den Jahren 2020 und 2021 nunmehr auch im Jahr 2022 bei der Betrachtung des Sechsjahreszeitraums unberücksichtigt.

14.02.2022