Kleine Projektförderung des Musikfonds fördert Projekte im ländlichen Raum
Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Die erste Einreichungsfrist für das Jahr 2024 ist der 29.02.2024 (18 Uhr). Zu dieser Frist können Projekte beantragt werden, die in den Monaten April, Mai oder Juni stattfinden. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu fünf geplanten Fristen im Jahr 2024 kurzfristig eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere: Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro), weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten und Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG).