Jazzförderung Baden-Württemberg bietet Auftrittsförderung für JazzmusikerInnen
Die baden-württembergische Jazzförderung geht in eine neue Runde: Das Land fördert professionelle baden-württembergische JazzmusikerInnen bei ihren Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Dabei kommt die Förderung SolistInnen und Ensembles gleichermaßen zugute. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land insgesamt 345.000 Euro bereit. „Jazz ist ein eigenständiger, lebendiger und zentraler Teil der Musikkultur unseres Landes. Die Szene in Baden-Württemberg ist vielfältig – das zeigen die vielen Jazz-Clubs, die zahlreichen Festivals oder die talentierten Musikerinnen und Musiker selbst. Um die Szene zu stärken, setzen wir in unseren Programmen einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von professionellen Jazzmusikerinnen und -musikern sowie auf die Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (24. November) in Stuttgart.
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben die MusikerInnen die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2018 stattfinden. Die Förderung pro MusikerIn ist gestaffelt und beginnt bei 200.-€ für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg, für Konzerte im europäischen Ausland sind 400.-€, bei internationalen Konzerte 800.-€ vorgesehen. Anträge sind bis zum 15. Januar 2018 an den Jazzverband zu stellen.
Auch Jazzfestivals können sich für eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000.-€ je Festival bewerben, sofern JazzmusikerInnen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Anträge können bis zum 15. Januar 2018 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.