Investitionsmittel für Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen – Schleswig-Holstein verlängert Antragsfrist
Schleswig-Holstein erlängert aufgrund der aktuellen Lage die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen: Anträge können jetzt bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, ursprünglich endet die Frist am 30. April 2020. Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022.
21.04.2020