Investitionsfonds Soziokultur fördert Einrichtungen & Projekte in Brandenburg
Neben dem Innovationsfonds vergibt der ImPuls Brandenburg e.V. jährlich auch für Investitionen Mittel für Einrichtungen und Projekte aus dem Praxisfeld Soziokultur. Das Fördervolumen des „Investitionsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2024 beträgt 50.000 €.
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden, in dem Sachkosten übernommen bzw. bezuschusst werden, wie sie z.B. bei der Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen, Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen Angebots beitragen, Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate oder Maßnahmen zum Ausbau einer eigenen IT-Infrastruktur anfallen. Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind Förderungen von Baumaßnahmen, der Immobilienerwerb sowie Einrichtungsgegenstände zur Küchenausstattung, Matratzen u.ä. Förderfähig sind grundsätzlich Sachkosten. Antragsberechtigt sind juristische Personen – freie Träger*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, sowie öffentliche Träger*innen – , die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Antragsfrist: 31.05.2024
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden, in dem Sachkosten übernommen bzw. bezuschusst werden, wie sie z.B. bei der Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen, Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen Angebots beitragen, Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate oder Maßnahmen zum Ausbau einer eigenen IT-Infrastruktur anfallen. Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind Förderungen von Baumaßnahmen, der Immobilienerwerb sowie Einrichtungsgegenstände zur Küchenausstattung, Matratzen u.ä. Förderfähig sind grundsätzlich Sachkosten. Antragsberechtigt sind juristische Personen – freie Träger*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, sowie öffentliche Träger*innen – , die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Antragsfrist: 31.05.2024
25.03.2024