Innovationsfonds Pop stärkt Popularmusik in Brandenburg

Die popularmusikalische Szene Brandenburgs stärken und weiterentwickeln – das ist das Ziel des Innovationsfonds Pop. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg jedes Jahr popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Noch bis 1. März 2023 können entsprechende Förderanträge beim Kulturministerium eingereicht werden. Die Förderhöhe je Projektantrag beträgt maximal 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen. Der Projektschwerpunkt muss in Brandenburg sein. Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Jahr auf Formaten, die Brandenburger Nachwuchsmusiker*innen unterstützen und auf die Bühne bringen. Außerdem werden popularmusikalische Workshop-Programme und interdisziplinäre Formate, Formate in den Bereichen Nachwuchsförderung, Nachhaltigkeit, Diversität oder Gender Equality, neue Modellprojekte oder Kampagnen zum Zugang zur Livemusik, der Auf- oder Ausbau popularmusikalischer Netzwerke und mehr gefördert.

17.01.2023