Goethe-Institut fördert Musiker*innen aus Entwicklungsländern
Der Fachbereich Musik des Goethe-Instituts fördert Arbeitsaufenthalte in Deutschland für Interpret*innen, Musiker*innen und Komponist*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern, um neue internationale Programme und Produktionen mit Partnern in Deutschland zu unterstützen. Die Antragsfrist für Projekte, die spätestens im März 2020 beginnen, ist der 15. November 2019. Musiker*innen, die auf Einladung durch eine Institution oder Einzelperson in Deutschland für einen Arbeitsaufenthalt von 2-6 Wochen anreisen wollen, können sich um die Förderung bewerben. Der Antrag kann sowohl von Künstler*innen aus dem Ausland als auch von Partnerinstitutionen in Deutschland gestellt werden.
24.10.2019