GEMA-Mißverhältnisklausel
Viele Clubs wissen nicht, dass es möglich ist ein schlechter besuchtes Konzert bei der GEMA mit der Missverhältnisklausel zu berechnen. Die GEMA-Einnahmen dürfen nicht mehr als 10% der abendlichen Einnahmen betragen. Seltsamerweise werden die Getränkeeinnahmen mit eingerechnet. Es gibt dazu ein Formular, dass man bei der Gema bekommen kann.(mailt uns, wenn Ihr es braucht, wir senden es euch zu.) Es passiert offensichtlich recht häufig, dass Sachbearbeiter das ablehnen. Das darf nicht sein. Hier ein Text des Rockbüros Süd an das man sich wenden sollte, wenn die GEMA sich weigert: Wichtig
1.) Eine Veranstaltung muss der GEMA wie immer VOR dem Konzert gemeldet werden. 2.) Der formlose Antrag auf Anwendung der Missverhältnissklausel bei der Abrechnung der gemeldeten Veranstaltung kann logischerweise immer erst dann erfolgen, wenn das Missverhältnis – sprich der Flopp – eingetreten ist bzw. anhand der eingegangenen GEMA-Rechnung ersichtlich wird, dass die GEMA-Lizenzgebühr mehr als 10 Prozent der Einnahmen beträgt!
3. ) Der Antrag ist formlos zu stellen: „Hiermit beantrage ich die Anwendung der Missverhältnisklausel bei der Abrechnung folgender Veranstaltung….
(Danke für diesen Hinweis an Christina Lux und Pattys Planet)