Freiwillige Absagen bei Kulturveranstaltungen möglich
Am 02.12.2021 hat die erweiterte Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) weitreichende flächendeckende Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Damit werden nun Kapazitätsbegrenzungen für Kulturveranstaltungen und weitergehende Auflagen (2G, Maskenpflicht) für Veranstaltungen aller Größen als bundesweite Mindeststandards vorgegeben; abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen und aktuellen Inzidenzwerten sind darüber hinaus gehende weitere Maßnahmen (Absagen, Schließungen) vorgesehen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Planung von einzelnen Kulturveranstaltungen und Tourneen. Der Sonderfonds erkennt deshalb freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmer*innen und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmer*innen). Die freiwillige Absage muss aber bis 23.12.2021 erfolgen. Eine grafisch aufbereitete Darstellung der befristeten Sonderregelung zur freiwilligen Absage mit Beispielfällen findet ihr hier.