Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK

Im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK können sich Musikensembles ab sofort wieder mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend wirken. Im Bereich der Amateurmusik sollen soziale und musikalische Beziehungen reaktiviert und das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Ziel der Projektförderung ist nicht weniger als die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie allesamt massiv gelitten haben. Der Zeitraum der geplanten Projekte soll zwischen dem 15. März 2022 und dem 31. Dezember 2022 liegen. Bewerben können sich alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen. Anträge können fortan laufend über das digitale Antragsformular und voraussichtlich bis zum 31.07.2022 gestellt werden.

Alle Informationen und Hilfestellungen zur Antragstellung bei NEUSTART AMATEURMUSIK gibt es unter: bundesmusikverband.de/antragstellung oder telefonisch über die Antragshotline: +49 30 609 807 81-35 (Telefonzeiten: Mo-Fr jeweils 10-13 Uhr, Mi 13-16 Uhr sowie Mo u. Do 18-20 Uhr).  Zusätzlich wird am 09.02.22 um 17.30 eine digitale Informationsveranstaltung zur Projektförderung angeboten. Diese kann ohne vorherige Anmeldung über Zoom besucht werden.

27.01.2022