DOV fordert Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundrechtsabwägung für den Kulturbereich
Seit Beginn der Pandemie vor nun einem Jahr setzen sich Kulturverbände unermüdlich dafür ein, dass die besonderen Belange der Kulturschaffenden in der Politik überhaupt wahrgenommen werden. Im November hat der Bundestag auf Druck des Deutschen Kulturrats und der DOV eine Neufassung des (InfSchG) verabschiedet, in die zum ersten Mal überhaupt im eine eigenständige Regelung für den Kulturbereich aufgenommen wurde. Dort wird explizit darauf verwiesen, dass bei Untersagungen oder Beschränkungen im Kulturbereich der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden muss. Es ist also gesetzlich vorgegeben, dass eine Grundrechtsabwägung vorgenommen werden muss: Das Grundrecht auf Kunstfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt und darf nicht einfach flächendeckend eingeschränkt werden. Nun hat die DOV geprüft, wo in Deutschland dieses Gesetz eingehalten wird. Es stellt sich heraus: In keinem einzigen Bundesland wird die vom Infektionsschutzgesetz zwingend vorgeschriebene Abwägung des Grundrechts auf Kunstfreiheit vorgenommen. Stattdessen sind unverändert flächendeckende Schließungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern völlig pauschal angeordnet. DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens nennt dies einen Skandal. Die DOV fordert die sofortige Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundrechtsabwägung.