Deutscher Musikrat fordert mehr sozialversicherungspflichtige Festanstellungen an öffentlichen Musikschulen
Der Deutsche Musikrat fordert eine Quote von 80 Prozent sozialversicherungspflichtiger Festanstellungen an öffentlichen Musikschulen: Dies entschied, im Hinblick auf eine konzept- und qualitätsorientierte Musikschularbeit, das Präsidium des Deutschen Musikrates auf Empfehlung des Bundesfachausschusses Bildung in seiner letzten Sitzung. Der Beschluss steht in Verbindung zu der „Stuttgarter Erklärung“ vom 18.5.2017 des Verbandes deutscher Musikschulen, Mitglied des Deutschen Musikrates, die in der letzten Bundesversammlung verabschiedet wurde. Immer mehr weisungsunabhängige Beschäftigungsverhältnisse auf Honorarbasis schränken die Qualität und Kontinuität der Musikschularbeit zur Zeit ein.
Die soziale Situation der freiberuflichen Musikpädagogen wird der Deutsche Musikrat gerade im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen und Honorierung bei privaten Trägern aufmerksam begleiten.