Deutsche Jazzunion schließt sich Honoraruntergrenzenempfehlung des Deutschen Musikrats an
Als einer der ersten Verbände hat die Deutschen Jazzunion bereits 2014 eine Mindestgagenempfehlung herausgegeben, die sich bisher an den durchschnittlich gezahlten Gagen orientiert hat. Nun geht die Interessenvertretung der Jazzmusiker*innen in Deutschland einen wichtigen Schritt und schließt sich in einer Pressemitteilung der gemeinsamen Honoraruntergrenzenempfehlung des Deutschen Musikrats an. Für selbstständige Musiker*innen soll für die Jahre 2025/2026 bei zu mind. 50 Prozent durch den Bund geförderten Projekten ein Tagessatz von mind. 300 Euro (sowohl für Proben- als auch Konzerttage) gezahlt werden. Dabei handelt es sich um eine politische Kompromissgröße, die gleichzeitig ein wichtiges Signal im Prozess der Etablierung fairer Honorare sendet, sich aber an der politischen und wirtschaftlichen Realität orientiert, wie die beteiligten Verbände klar herausstellen. Unter Mitwirkung vieler Verbände, die sich unter dem Dach des Deutschen Musikrats in der AG Faire Vergütung mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, wurde unter Einbezug rechnerischer Größen wie unsichtbarer Arbeit, Betriebskosten und durchschnittlicher Anzahl der Arbeitstage eigentlich ein Tagessatz einer auskömmlichen Untergrenze von 622 Euro errechnet. Wie Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, in der Pressemitteilung dazu betont, muss es weiterhin eine Forderung an die Politik sein, die Fördertöpfe für Musik zu erhöhen, damit ein Wegbrechen wichtiger Strukturen verhindert wird.