Dachverbände legen gemeinsame Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht vor

Zwölf Dachverbände und Netzwerke aus unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft haben auf die Notwendigkeit einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts hingewiesen. Anlässlich einer Debatte im Deutschen Bundestag fordern sie darin eine Klarstellung im Gesetz, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstandsgebot zu Parteien eingehalten wird. So müsse sich ein Umweltverband politisch für mehr Fahrradwege oder ein Sportverband für eine bessere Förderung des Breitensports einsetzen dürfen. Zudem sei eine Klarstellung notwendig, dass sich gemeinnützige Organisationen ausnahmsweise für andere als die eigenen gemeinnützigen Zwecke engagieren dürfen. Dies ist auch wichtig für unsere Arbeit im Frauen Musik Büro. Unser gemeinütziger Zweck ist die Förderung von Kunst und Kultur – dennoch sind für unser Selbstverständnis auch zum Beispiel Gleichstellungsfragen wichtig.  Schließlich fordern die Organisationen eine Aufnahme der Zwecke Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Frieden als gemeinnützig gemäß der Abgabenordnung. 

04.11.2020