Corona-Soforthilfe des Bundes geht an Künstler*innen vorbei

Die Ankündigung der Bundesregierung, durch das Programm der finanziellen Soforthilfe für Kleinunternehmer*innen und Selbständige auch Künstler*innen unterstützen zu wollen, scheint sich nicht wie erhofft zu erfüllen, denn diese scheint an der Lebensrealität von Künstler*innen und anderen Freiberufler*innen vorbeizugehen. Mit den Mitteln aus dem Soforthilfe-Programm können nämlich nur laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches und nicht die private Miete oder Lebensmittel bezahlt werden. Die auf Künstler*innen spezialisierte Bilanzbuchhalterin Anja Kühn erzählt in einem Gespräch mit der Hessenschau, dass zum Beispiel nicht berücksichtigt worden sei, dass viele Freiberufler zu Hause arbeiten: „Ich glaube, da hat keiner eine echte Vorstellung davon, dass es Menschen gibt, die in ihren Wohnzimmern sitzen und CDs produzieren oder Schüler unterrichten“, ärgert sich Kühn. Musiker*innen, die kein eigenes Arbeitszimmer hätten, können dies dann auch nicht steuerlich geltend machen und als betriebliche Fixkosten anmelden. Zur Deckung des privaten Bedarfs seien die Soforthilfen aber nicht gedacht.

So sind sich der Verband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen (laPROF), die Linke in Hessen und Verdi in ihrer Einschätzung einig. „Veranstaltungen, die zu Recht nicht mehr stattfinden können, müssen wie andere Corona-bedingte Einnahmeausfälle als Fördergrund akzeptiert werden“, sagte Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag. Die Soforthilfen dürften Selbständige wie freiberufliche Künstler*innen, Journalist*innen sowie Musik- oder Volkshochschullehrer*innen nicht ausschließen, sagt auch Volker Koehnen in einer Mitteilung von Verdi Hessen. Sie müssten vielmehr dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.

Je nach Bundesland sind die Hilfen aus Bund und Ländern unterschiedlich eng verzahnt. Hessen z.B. hat sein Hilfsprogramm so eng mit dem Bundesprogramm verknüpft, dass es auf dessen Förderrichtlinien angewiesen ist. „Wir werden den Bund darum bitten klarzustellen, ob mit den Bundesmitteln der Soforthilfe auch der existenzsichernde Lebensunterhalt für Solo-Selbstständige bei Einnahmeausfällen rechtssicher einbezogen werden kann“, kündigte der Sprecher der Kulturministerin Angela Dorn (Grüne) an (Quelle). Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt deshalb Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€; Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. In Thüringen wurde das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“ aufgelegt, bei dem auch Soloselbständige aus künstlerischen Berufen den Antrag auf eine Einmalzahlung stellen können. Bei der Antragstellung müsse die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, erklärte Wirtschaftsminister Tiefensee: „Wir haben das Antragsverfahren bewusst schlank gehalten“, so der Minister. Auch Sachsen-Anhalt will seinen Künstler*innen mit einem Soforthilfeprogramm durch die Corona-Krise helfen. Kulturminister Rainer Robra sagte, die Landesregierung biete „unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an“. Musiker*innen, Schauspieler*innen, bildende Künstler*innen und Schriftsteller*innen können demnach eine Soforthilfe von 400.-€ pro Person und Monat beantragen, zunächst für zwei Monate. Denn anders als geplant, kann das Soforthilfeprogramm des Bundes auch mit Hilfen aus einem Landesprogramm kombiniert werden. Wenn dadurch eine Überkompensation erfolgen sollte, ist diese zurückzuzahlen (Quelle).

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05.04.2020