Bündnis 90/ Die Grünen stellen Kleine Anfrage zur Gleichstellung von Frauen in Orchestern
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage* zur Gleichstellung von Frauen in Orchestern (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/018/1701896.pdf) gestartet. Sie will unter anderem wissen, welche Orchester staatlich gefördert werden, wie hoch der Anteil von Frauen in diesen Orchestern und in ihren Führungspositionen ist und wie sich das durchschnittliche Einkommen der Frauen zu dem ihrer männlichen Kollegen verhält. Hier Auszüge aus dem Text der Anfrage:
„Ebenso wie viele andere Berufsfelder ist auch der Kulturbetrieb geprägt von hierarchischen, zumeist männlich dominierten Strukturen. Obwohl weibliche Studierende an den staatlichen Hochschulen für Musik laut Deutschem Musikrat mit 57 Prozent in der Überzahl sind, stellen sie im späteren Berufsleben nur noch 23,4 Prozent der an Orchestern, Musikschulen und Hochschulen für Musik Beschäftigten oder individuell geförderten Künstlerinnen und Künstlern. Musikerinnen bekommen darüber hinaus weniger lukrative Angebote, werden seltener gebucht und erhalten weniger Engagements als ihre männlichen Kollegen. Auch die Vergabe von Führungspositionen an Frauen im Bereich Musik – beispielsweise als Dirigentin, Managerin eines Orchesters, Intendantin an einem Opernhaus usw. – ist noch immer eine Seltenheit. Nur zehn Prozent der betrieblichen Leitungspositionen an Orchestern waren nach Angaben des Deutschen Kulturrates im Jahr 2000 durch Frauen besetzt. (…) Je höher Ansehen, Einkommen und Reisetätigkeit eines Orchesters, desto weniger Musikerinnen waren engagiert. In den hoch vergüteten Rundfunk- und Symphonieorchestern stellten Frauen einen deutlich geringeren Teil des Ensembles. Die berufliche Benachteiligung von Frauen ist ungerecht, dem Kulturbetrieb geht auf diese Weise kreatives Potenzial verloren. Musikerinnen ohne Festanstellung oder zeitlich befristete Engagements sind zudem häufig auf Sozialleistungen angewiesen. Da es sich bei der deutschen Orchesterlandschaft um einen staatlich geförderten Bereich handelt, steht der Bund in der Verantwortung, die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Berufsfeld durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Ohne ein entschlossenes Handeln von Seiten der Politik wird die Schaffung geschlechtergerechter Verhältnisse in Kunst und Kultur nicht vorankommen„.
Wir unterstützen diese Forderungen und wünschen den Abgeordneten viel Erfolg!!!
* Was ist eine Kleine Anfrage?
„So viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten“.