Bundestag erkennt Clubs als Kulturstätten an

Am 7. Mai hat der Bundestag beschlossen, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt werden und damit nicht länger auf einer Stufe mit „Vergnügungsorten“ wie Bordellen und Kasinos stehen. Laut der Beschlussfassung des Bundestages werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, bei denen also „die Kunst bzw. die Künstlerinnen und Künstler im Fokus eines wechselnden kuratierten Programms mit überwiegend künstlerischen DJs sowie Musikerinnen und Musiker stehen.“ Dabei kommt es bei der Definition eines Clubs als Kulturort nicht auf die Art der vorgetragenen Musik an, sondern darauf, dass die Musik im Zentrum der Veranstaltung steht. Die LiveKomm, die sich jahrelang für diese Neuregelung eingesetzt hat, begrüßt den Beschluss: Die beschlossene Anpassung der Baunutzungsverordnung bedeute, dass Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Daraus ergäben sich Konsequenzen, die dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten in Zukunft Einhalt gebieten könnten.

12.05.2021