Berlin startet Corona-Soforthilfepakt für kleine und mittlere Kulturbetriebe – vom 11.-15. Mai Antrag stellen!
Der Berliner Senat hat Anfang April das Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro beschlossen. Es gilt für kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, für die es bisher kein passendes Förderinstrument gab. Damit leistet Berlin einen weiteren Beitrag zur Sicherung und zum Überleben der vielfältigen Kulturlandschaft der Stadt. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV können von Montag, 11. Mai 2020, 09:00 Uhr bis zum Freitag, 15. Mai 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Dort gibt es auch weitere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, mit mehr als 10 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent), mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind. Der jährliche Umsatz darf im Mittel 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Hilfe adressiert Kultureinrichtungen/ -betriebe, die auf professioneller Basis agieren und landesweite Ausstrahlung haben. Dies umfasst private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten, Festivals, private lokale Radio- und Fernsehveranstalter, Filmtheaterbetreiber. Ebenfalls gehören dazu Unternehmen, die an der Produktion und dem Verleih von audiovisuellen Inhalten beteiligt sind, sofern sie in den letzten drei Jahren eine Förderung durch das Medienboard Berlin-Brandenburg erhalten haben.